Vorlage
Vernehmlassung 1999/5: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Spitalfinanzierung) · 113 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 39Fedlex · Vorlage
7 Rechtliche Grundlage
71 Verfassungsmässigkeit
Die Vorlage stützt sich auf Artikel 34bis Bundesverfassung.
72 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung notwendigen Regelungskompetenzen (Erlass der Vollzugsbestimmungen) werden dem Bundesrat in Artikel 96 delegiert. Im Rahmen dieser Vorlage ist der Bundesrat überdies befugt, in folgenden Bereichen Bestimmungen zu erlassen:
Wahl und Kostenübernahme (Art. 41 Abs. 3)
Tarifverträge mit Spitälern (Art. 49 Abs. 1 und 6)
Übergangsbestimmungen