Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/13: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) · 102 Seiten
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Lehnen den Inhalt der Vorlage zum Kontrahierungszwang ab. BPV
- zweifeln an der Praktikabilität von Erstellung und Mutation des Verzeichnisses der zugelassenen Leistungserbringer
- System wird für den Versicherungsnehmer noch viel undurchsichtiger
- massiver Systemwechsel mit eingeschränkter Wahlfreiheit wird Standard
- nicht verhältnismässig, da jeder Leistungserbringer mit jedem Versicherer einen Vertrag abschliessen müsste
- Machtverschiebung zugunsten der Versicherer, da diese bestimmen können, mit wem sie einen Vertrag schliessen wollen
- Kriterien für Auswahl der Leistungserbringer sind bereits in der Vorlage bekannt zu geben
- untauglicher Versuch als Damm gegenüber ausländischen Ärzten, da auch Nachteile für inländische Ärzte
- beachten der Leistungsqualität
Die Vorlage zur Aufhebung des Kontrahierungszwangs wird grundsätzlich begrüsst. Es BS wird befürwortet, dass Leistungserbringer nach Art. 39 KVG für stationäre und teilstationäre Leistungen nicht der Vertragsfreiheit unterstellt werden. Zudem wird es für zweckmässig erachtet, den Kontrahierungszwang auch für Polikliniken und Ambulatorien von Spitälern mit signifikanter Lehr- und Forschungstätigkeit beizubehalten. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, das die Wirkung dieser Vorlage nicht durch eine missbräuchliche Ausdehnung des Leistungsangebotes von Spitalambulatorien neutralisiert wird.
- Für die Wahrung der medizinischen Versorgung müssen Kriterien der Versorgungssicherheit angewandt werden und nicht Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung. Zudem wird die Zuständigkeit des Bundes für die Festsetzung dieser Kriterien bestritten.
- Kriterien für die Auswahl der Vertragspartner sind konsequenterweise den Parteien zu überlassen.
- Vorlage scheint viel zu stark von Befürchtungen vor Versorgungsengpässen geprägt. Zur Aufhebung des Kontrahierungszwangs gehört auch der Mut, auf staatliche Kontrollen und Eingriffe weitgehend zu verzichten. Kontroll- und Bewilligungsaufgaben der Kantone und des Bundes sind deshalb möglichst eng zu fassen.
Aufgrund der Dringlichkeit wird vorgeschlagen, die Vorlage zeitlich vor der Spitalfinanzierungsvorlage frühzeitig in Kraft zu setzen.
Critiques sur le fait que le système proposé correspond au système existant des HMO, CP mais que de facultatif, il deviendrait obligatoire. Les HMO ne sont pas porteuses d'économies.
Perte de la liberté du choix du médecin n'est pas quantifiable. Risque de référendum en cas d'adoption du projet en raison de l'attachement du public à cette liberté fondamentale. Des difficultés concrètes résulteraient de cette perte de liberté. La médecine de qualité deviendrait un luxe qu'il faudrait assurer séparément (assurance complémentaire pour garder la liberté de choix).
Le principal défaut du système est de permettre aux assureurs de déterminer de manière unilatérale les fournisseurs admis pour leurs assurés. Les fournisseurs de prestations seront soumis non seulement aux critères fixés dans la loi, mais également à ceux fixés arbitrairement par les assureurs.
Une condition sine qua non de la concurrence est que les patients puissent rester juges et conserver leur entière liberté de choix.
Überzeugt, dass Gesundheitswesen grundsätzlicher Reformen bedarf, da Teuerung viel CNG stärker anstieg als die allgemeine Preisentwicklung. Aufgrund des geltenden Finanzierungssystems sind insbesondere Familien mit mehreren Kindern und Personen mit tieferen Einkommen stark belastet.
Zusammenhang zwischen Angebot an medizinischen Leistungen und Kostenentwicklung wird von niemandem mehr ernsthaft bestritten, daher Abbau von Überkapazitäten gegen die Mengenausweitung auf Seiten der Leistungserbringer notwendig, aber keine Einschränkung des Grundleistungskataloges.
Vorlage wird daher grundsätzlich begrüsst, da Ziel die Einschränkung der Anzahl Leistungserbringer. Risiken: zunehmende Intransparenz sowie Gefahr der Zweiklassen-Medizin. Problematisch, wenn Wahl einer günstigen Krankenkasse schlechter ausgebildete und wenig erfahrene Ärzte bedeutet.
Grösste Herausforderung für die Umsetzung sind die Zulassungskriterien. Einheitliche, gesundheitspolitisch motivierte Richtlinien des Bundesrates sind hier unumgänglich, um Gefahren zu begegnen.