Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/19: Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte · 85 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 68Fedlex · Ergebnisbericht

zus‰tzliche Ausgabe erschwert es n‰mlich, den Verfassungsauftrag zu erf¸llen, den Bundeshaushalt bis 2001 ins Gleichgewicht zu bringen und anschliessend im Gleichgewicht zu halten.

FDK: Die vorgesehene Finanzierung der Nachrichtenstelle ist nochmals zu ¸ber-

denken. Es wird vorgeschlagen, Abgaben auf den gemeldeten Vermˆgenswerten zu erheben. Eventuelle Eigent¸mer kˆnnen auch noch nach 50 Jahren Anspruch auf Herausgabe erheben. Haben diese nicht den Anspruch auf Herausgabe der gesamten Vermˆgenssumme und nicht nur auf die Restanz, die nach Deckung der Abgaben verbleibt? Wir schlagen vor, die Kosten der Nachrichtenstelle durch die effektiv dem Bund zugefallenen Vermˆgen zu decken.

Parteien / Partis / Partiti

CSP: In Abs. 3, bei der Limite von Fr. 10'000.-- als Hˆchstansatz f¸r die Angabe der

gemeldeten Vermˆgenswerte, sollte dem Bundesrat die Mˆglichkeit einger‰umt werden, in eigener Kompetenz eine Anpassung dieses Hˆchstansatzes an die Teuerung vorzunehmen. Eine entsprechende Kompetenznorm ist ins Gesetz aufzunehmen.

FDP: Vgl. die Bemerkungen zu Art. 6 (Ziff. 320.06).

PLS: Cf. les observations concernant l'art. 6 (ch. 320.06).

SP: Dass die um Auskunft Nachsuchenden und die (unbekannten) Eigent¸-

mer/innen durch Auskunftsgeb¸hren bzw. Abgaben auf den ¸bergebenen Vermˆgenswerten zur Finanzierung der Nachrichtenstelle beitragen, ist zwar gerechtfertigt, weil sie besonders Interessierte sind. Als stossend muss man es aber empfinden, dass die Finanzakteure keinen Beitrag leisten sollen. Da diese Beteiligte des Vertragsverh‰ltnisses sind, sollten sie sich nicht einfach aus der Finanzierung stehlen kˆnnen, nachdem sich ein (minimaler) Teil der Vermˆgensgesch‰fte wegen Nachrichtenlosigkeit als weniger ertragreich herausstellt.

Nicht annehmbar ist, dass potentiell die Steuerzahler/innen zur Kasse gebeten werden sollen. Nachdem laut Bundesrat (S. 30 und 35) weder Aufwand noch Ertrag der Nachrichtenstelle n‰her bestimmbar sind, heisst das nichts anderes, als dass ein allf‰lliges Defizit der Nachrichtenstelle zu Lasten der Allgemeinheit fallen w¸rde. Aber Nachrichtenlosigkeit ist ein normaler Aufwandposten der Finanzakteure, bei dem es keinen Grund gibt, weshalb er von der ÷ffentlichkeit mitgetragen werden soll.

Die SP Schweiz fordert, dass die Finanzakteure mindestens zur H‰lfte zur Finanzierung der Nachrichtenstelle beitragen. Der Bundesrat hat deshalb ein Modell vorzulegen, wie die Finanzakteure zur Finanzierung herangezogen werden kˆnnen. Zu pr¸fen ist z.B. das Erheben einer Kontrollgeb¸hr, welche nicht nur den Aufwand f¸r die Kontrollen durch die Aufsichtsorgane, sondern auch ein allf‰lliges Defizit der Nachrichtenstelle decken w¸rde.

Die Auskunftsgeb¸hren d¸rfen nicht prohibitiv hoch sein. Es ist zudem ein Erlass der Geb¸hren f¸r wenig Bemittelte vorzusehen.