Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/15: Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) · 121 Seiten

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Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen. Zudem liegt in dieser Regelung ein Mobilitätshemmnis für die Arbeitnehmerin.

c. Auch die in Variante 2 vorgesehenen zwölf Wochen sind ungenügend, es sollten mindestens 14 Wochen sein.

d. Frauen, welche nach dem ersten Kind die Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen, arbeiten vorwiegend als Teilzeitangestellte, wechseln relativ häufig die Stelle und werden zuweilen auch nur befristet angestellt, um Arbeitsengpässe zu überwinden. Diese Frauen erhalten bei der vorgesehenen Lösung entweder überhaupt keine Lohnfortzahlung oder dann lediglich für eine kurze Zeit.

e. Es ist denkbar, dass bei der Anstellung ältere Frauen und Männer bevorzugt und die jüngeren wegen möglichen Mutterschaftsleistungen diskriminiert werden.

f. Arbeitgeber, welche viele Frauen beschäftigen, werden mit der vorgeschlagenen Lösung zusätzliche Kosten zu tragen haben, welche nicht ohne weiteres auf die Preise überwälzt werden können.

g. Die Arbeitgebervertreter werden nicht nur die Variante 2 für die Lohnfortzahlung ablehnen, auch die Variante 1 geht ihnen zu weit. Sie haben die Öffentlichkeit längst wissen lassen, dass für sie eine Lohnfortzahlung von länger als 8 Wochen bzw. gemäss den kantonalen Skalen nicht in Frage kommt. Dem Vorschlag, einen Mutterschaftsurlaub über eine solche OR-Revision einzuführen, fehlt die nötige Akzeptanz.

Herr Triponez, welcher im Abstimmungskampf in den Jahren 1998 und 1999 die damalige Vorlage als für die KMU absolut inakzeptabel vehement zurückwies, hat nun mit einer parlamentarischen Initiative einen Vorschlag für die Regelung einer Mutterschaftsversicherung eingereicht, die uns als die weit bessere Lösung erscheint, als die vorgesehene ORRevision. Herr Triponez gibt zu, dass er damit die für die Arbeitgeber kostspieligere OR-Revision verhindern will. Sein Vorschlag ist für die Arbeitgeber das geringere Übel, stellt jedoch unbestrittenermassen auch für die Arbeitnehmerinnen und selbständigerwerbenden Frauen eine weit bessere Lösung dar, als diejenige im OR:

a. Die Kosten für die Lohnfortzahlung während dem Mutterschaftsurlaub werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch finanziert, wie dies bereits bei andern Sozialversicherungen üblich ist.

b. Wie die Frauen auch Beiträge für den Lohnersatz der Männer für Militärdienst bezahlen, ist es absolut gerechtfertigt, dass die Beiträge von den Männerlöhnen auch für die Bezahlung von Mutterschaftsleistungen verwendet werden.

c. Für Frauen, welche häufig die Stelle wechseln, ergeben sich keine Lücken.

d. Auch selbständigerwerbende Frauen wie auch Ehefrauen von Inhabern eines kleinen Gewerbes, welche im Betrieb mitarbeiten, erhalten Mutterschaftsleistungen, wenn sie auf ihrem Einkommen die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

e. Die Lasten sind für alle Arbeitgeber die gleichen, ob sie viele oder wenig Frauen beschäftigen.

Zusammenfassend kann folgendes gesagt werden: