Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/15: Revision des Obligationenrechts (Bezahlter Mutterschaftsurlaub) · 121 Seiten
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Wir vertreten die Haltung, dass die Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung sichergestellt werden muss. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung ist die Ausschüttung von Geldern aus diesem Topf an Frauen längst überfällig.
Unsere Stellungnahme macht deutlich, dass die Vorlage unseren Anliegen in keiner Weise gerecht wird. Wir unterstützen deshalb die von Nationalrat Triponez eingereichte parlamentarische Initiative und hoffen, dass sie eine Mehrheit finden wird. Ein erstes Etappenziel wäre dann zwar erreicht, eine wirklich frauen- und familienfreundliche Politik bleibt für die Schweiz trotz allem aber immer noch mehr Wahlpropaganda zur rechten Zeit als politische Realität.
SBV: Der Schweizerische Bauernverband erachtet die Verbesserung des Einkommensschutzes bei Mutterschaft als notwendig. Aus diesem Grunde haben wir uns auch für die vom Volk am 13. Juni 1999 abgelehnte Vorlage eingesetzt. Wir sind der Auffassung, dass es richtig ist, bereits nach relativ kurzer Zeit, seit dem die letzte Vorlage vom Volk verworfen wurde, die Anstrengungen zur Schaffung einer umfassenden Mutterschaftsversicherung wieder aufzunehmen.
Wir vertreten allerdings die Meinung, dass der vorgeschlagene Weg über die Verbesserung der Lohnfortzahlungspflicht gemäss OR zu keiner befriedigenden Lösung führt. Wir befürworten deshalb die Schaffung einer gerechten und zeitgemässen Mutterschaftsversicherung, wie sie in der parlamentarischen Initiative 01.426 von Nationalrat Pierre Triponez gefordert wird.
Begründung:
Eine rein obligationenrechtliche Lösung ist unsolidarisch, da sie keinen Ausgleich zwischen den Branchen und Betrieben, in denen viele Frauen beschäftigt werden und denjenigen, in denen der Frauenanteil sehr klein ist, schafft. Betriebe, die vor allem jüngere Frauen beschäftigen, werden damit in ungebührlicher Art mit den Kosten des Verdienstausfalls bei Mutterschaft belastet und erleiden einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Betrieben, die keine Frauen im gebärfähigen Alter beschäftigen.
Die OR-Lösung deckt den Verdienstausfall der selbständigerwerbenden Frauen in keiner Weise ab. Die selbständigerwerbenden Mütter sind aber zumindest in gleichem Masse auf den Erwerbsersatz bei Mutterschaft angewiesen wie die Arbeitnehmerinnen. Gerade für die selbständigerwerbenden Frauen ist es wichtig, dass sie bei Mutterschaft über die Mittel verfügen, die es ihnen erlauben, den für Mutter und Kind besonders wichtigen Mutterschaftsurlaub anzutreten, ohne dabei befürchten zu müssen, dass ihr Unternehmen Schaden erleidet.
Die Abstufung der Lohnfortzahlungspflicht der/des Arbeitgebenden nach den Dienstjahren der Arbeitnehmerinnen, wie sie heute besteht und wie sie gemäss Variante 1 der Vorlage zwar in verbesserter Form weitergeführt werden soll, entspricht in keiner Weise den Bedürfnissen der betroffenen Frauen und der Wirtschaft. Durch die Abhängigkeit von Lohnfortzahlungsdauer und Dienstalter wird die Mobilität der Arbeitnehmerinnen, die sich ein Kind wünschen, erheblich eingeschränkt. Dies mag bei der freien Wahl der Arbeitsstelle und des Stellenwechsels durch die Arbeitnehmerin noch tolerierbar erscheinen, da die Arbeitnehmerin die Konsequenzen des selbst veranlassten Stellenwechsels zu verantworten hat. Bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis aus irgendeinem Grund