Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/2: Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr · 255 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 164Fedlex · Ergebnisbericht

Antrag: neu (3) Der Kunde kann den Verzicht auf sein Widerrufsrecht auf Papier oder in elektronischer Form erkl‰ren.

Es w‰re allenfalls auch denkbar, den Verzicht an strengere Bedingungen zu kn¸pfen wie z.B., dass er in vorgedruckten allgemeinen Gesch‰ftsbedingungen des Verk‰ufers nur g¸ltig ist, wenn er speziell hervorgehoben ist.

VSWDer Kunde soll seinen Antrag zum Vertragsschluss oder seine

Annahmeerkl‰rung innerhalb von sieben Tagen widerrufen kˆnnen. Grunds‰tzlich erachten wir das Widerrufsrecht als ein dem schweizerischen Privatrecht fremdes Institut, weil es das Prinzip der Vertragsfreiheit aushˆhlt, und lehnen deshalb dessen weitere Ausdehnung von den Haust¸rgesch‰ften auf die Fernabsatzvertr‰ge ab. Immerhin nehmen wir davon Kenntnis, dass es im schweizerischen Recht restriktiver gehandhabt werden soll als im europ‰ischen Recht (beispielsweise Nutzungsentsch‰digung f¸r gebrauchte, aber zur¸ckerstattete Lieferungen, Art. 40 g Abs. 2 E-OR, anders Art. 6 Abs. 1 Satz 2 Fernabsatzrichtlinie)

Das Widerrufsrecht soll in F‰llen nicht mˆglich sein, in denen seine konkrete Aus¸bung nicht mˆglich ist, so gem‰ss lit. b bei Vertr‰gen ¸ber Dienstleistungen, die vom Anbieter vor Ablauf der Widerspruchsfrist erbracht werden, sei dies auf Wunsch des Kunden oder wegen ihrer Natur. Im ersten Fall muss der Kunde vorg‰ngig auf das Bestehen eines Widerrufsrechts aufmerksam gemacht worden sein und ausdr¸cklich darauf verzichtet haben, im zweiten Fall ist dies nicht nˆtig. Weiter sollen auch Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Software grunds‰tzlich nicht widerrufen werden kˆnnen. In unseren Augen ist diese Aufz‰hlung allerdings unvollst‰ndig. Zu denken ist generell an den Fall von bezahlten Informationen in gedruckter oder elektronischer Form, die ohne dass sie ¸berhaupt kopiert zu werden brauchen, vom Kunden konsumiert werden kˆnnen (vgl. Schlagwort von Amazon als der virtuellen Buchhandlung, die zur elektronischen Leihb¸cherei mutiert).

321.10 Art. 40f

Kantone / Cantons / Cantoni

BS: Weshalb soll nicht auch der K‰ufer einer Ware auf das Widerrufsrecht ver-

zichten kˆnnen, wenn er die Ware entgegen der Praxis des Lieferanten noch vor Ablauf der Widerrufsfrist geliefert haben mˆchte?

VD: Article 40 f lett a P-CO

Le type de service visÈ ‡ cet article n'est pas suffisamment bien dÈcrit. En effet, le rapport explicatif donne comme exemple le cas de l'appel d'un mÈdecin qui semble pourtant offrir un service personnalisÈ ... donc exclu du champ d'application des articles 40a ‡ 40h P-CO par l'article 40a P-CO.

Interessierte Organisationen / Organisations intÈressÈes / Organizzazioni interessate

AGVS Uns leuchtet nicht ein, warum diese Ausnahmen nur f¸r Dienstleistungen

gelten und nicht generell auf alle Vertragsgegenst‰nde ausgeweitet werden. Wir beantragen folgende Erweiterung: