Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten
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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse
Zudem stärkt es die Imagepflege, wenn die Aktionäre gut über ihre Gesellschaft reden. In den letzten Jahren hat die Schweiz genug unter negativen Schlagzeilen gelitten. Die Stärke der Schweiz liegt doch in der gerechten und fairen Behandlung ihrer Minderheiten. Die Privataktionäre sind nun einmal da. Diese Kategorie wurde von Ihren Vorgängern kreiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Privataktionäre seinerzeit willkommen waren.
Bei einer gesetzlichen Festhaltung an der Dividende von max. 6 % und einer ersatzlosen Streichung des non-versés wären die Privataktionäre für längere Zeit von einer Anpassung ausgeschlossen.