Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten

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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse

Voraussetzung hiezu bildet die Verkleinerung und Professionalisierung des Bankrats, die mit einer Stärkung seiner Kompetenzen verbunden werden soll. Es erscheint sinnvoll, im neuen NBG die Aufgaben des Bankrats in möglichst enger Anlehnung an das revidierte Aktienrecht zu umschreiben; so wird der Bankrat seine Rolle als Organ für die Administrationsaufsicht der SNB noch wirksamer wahrnehmen können. Für die Führung der Geld- und Währungspolitik bleibt das Direktorium allein zuständig. Die jeweiligen Kompetenzen von Bankrat und Direktorium könnten indessen noch deutlicher abgegrenzt werden, als dies im Gesetzesentwurf der Expertengruppe geschehen ist (s. Kommentar zu den entsprechenden Gesetzesartikeln).

Im Zusammenhang mit der geplanten Straffung der Organisationsstruktur ist nicht zu übersehen, dass die Verkleinerung des Bankrats und der Verzicht auf die Lokalkomitees als Organe in den Regionen mit einem gewissen Befremden aufgenommen werden könnten. Auch werden immer wieder Befürchtungen geäussert, die Nationalbank könnte ihre Präsenz in den Regionen (Vertretungen) weiter abbauen.

Wir nehmen diese Bedenken ernst. Es gilt dem Eindruck entgegenzuwirken, nach der starken Verkleinerung des Bankrates und der Abschaffung der Lokalkomitees verfüge die Nationalbank über keine "Antennen" in den Regionen mehr, über die sie sich ein Bild von den Auswirkungen der Geldpolitik auf den Wirtschaftsverlauf machen könne. Deshalb treten wir dafür ein, dass die Wirtschaftsbeobachtung und die Kontaktpflege in den Re-

gionen als wichtige Anliegen der SNB auch im Gesetz sichtbar werden. Insbesondere

möchten wir vorschlagen, dass die Wirtschaftsbeobachtung in den Regionen von Beiräten an den einzelnen Bankstellen begleitet und unterstützt werden kann. Diese regionalen Beiräte (ohne Organfunktion) würden an die Stelle der Lokalkomitees treten. Sie würden nach unseren Vorstellungen vom Bankrat eingesetzt; ihre Aufgaben und Tätigkeit wären im Organisationsreglement näher zu umschreiben (s. auch Kommentar zu Art. 39 E-NBG).

5.08 RBA Unterstützung Position SBV

5.09 VSKB Unterstützung Position SBV

5.11 Industrie- Die Vereinfachung der internen Organisationsstruktur der SNB ist zu begrüssen.

Holding

5.12 CP La suppression du Comité de banque et son remplacement par le Conseil de banque, qui passe de 40 à 15 membres, n’est pas souhaitable. En effet, le Conseil de banque est une caisse de résonance représentant, par ses 40 membres, pratiquement l’entier du

corps socio-politique helvétique. Trop large pour être véritablement opérationnel, il joue toutefois un rôle non négligeable, tout en disposant potentiellement d’un pouvoir important. Le comité de banque composé, quant à lui, du président, du vice-président, du Conseil de banque et de huit autres membres dudit Conseil, joue le rôle effectif du Conseil

d’administration. Nous sommes d’avis que le maintien de cette structure bicéphale,

mais en même temps intégrée puisque le Comité sort du Conseil, est de nature à ga-

rantir à la fois information et efficacité.

Nous sommes par ailleurs d’avis qu’il serait utile d’inclure dans les tâches du Comité de banque une compétence de supervision de la gestion interne de la banque, cette fonction ressortissant par excellence à la tâche d’un Conseil d’administration.

5.13 HEV Der HEV ist mit der neuen Organisationsstruktur und dem verzicht auf Bankausschuss,

Lokalkomitees und Lokaldirektionen einverstanden.

Tabelle 32: Art. 31 Durchführung der Generalversammlung

V-Nr. Abkürzung Anträge

1.26 JU Le mode de désignation du président de l’assemblée générale devrait être prévu par la

loi.

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