Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten

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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse

1.25 GE Dans la mesure où le lien entre stabilité des prix et évolution de la conjoncture se traduit

par exemple dans les faits par l’adoption de politiques non déflationnistes en période de récession, erreur qui a été commise dans le passé, nous adhérons au projet.

1.26 JU La mission constitutionnelle de la BNS visant à mener une politique monétaire servant les

intérêts généraux du pays mérite d’être précisée dans la loi. Ainsi, la formulation proposée nous semble tout-à-fait pertinente. La première tâche de la BNS consiste bien à conduire la politique monétaire et il est judicieux que cela se passe dans l’intérêt général du pays. D’autre part, assurer la stabilité des prix ne doit pas être un but en soi, mais représenter plutôt un outil permettant de soutenir un bon fonctionnement de l’économie. En regard des événements structurels connus depuis les années 1950, la formulation proposée est suffisante. Fixer finalement un objectif quantitatif dans la loi serait trop hasardeux ou trop contraignant dans la conduite de la politique monétaire. En faisant référence à l’évolution de la conjoncture, les experts admettent que la politique monétaire a des incidences sur l’économie réelle sans pour autant prétendre l’influencer de façon conséquente puisque notre économie est ouverte et de petite taille. Nous partageons en

tous points cette analyse.

3.01 FDP Die FDP unterstützt die Aufnahme der ursprünglichen bundesrätlichen Fassung dieser Be-

stimmung. Dabei ist dem Auftrag der Gewährleistung der Preisstabilität Vorrang einzuräumen.

3.02 CVP Die CVP bedauert, dass in Art. 99 Abs. 2 BV der Notenbankauftrag zu allgemein und un-

bestimmt formuliert wurde. Umso mehr begrüsst sie nun die Präzisierung auf Gesetzes-

stufe, wonach die Notenbank vorrangig das Ziel der Preisstabilität zu verfolgen hat, unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung. Die explizite Erwähnung

der konjunkturellen Entwicklung begrüsst die CVP, weil die Geldpolitik zweifellos ein wirksames wirtschaftspolitisches Instrument zur Konjunkturbeeinflussung darstellt und insofern die Nationalbank eine Mitverantwortung für die realwirtschaftliche Entwicklung zu tragen hat. Dennoch ist die Vorrangigkeit der Preisstabilität in unseren Augen richtig, weil den Möglichkeiten der Notenbank zur längerfristigen Konjunkturbeeinflussung enge Grenzen gesetzt sind.

Das Ziel der Preisstabilität bietet nach Auffassung der CVP die beste Voraussetzung für ein längerfristig gedeihliches Wirtschaftswachstum. Es dient der Sicherstellung optimaler monetärer Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und der Vertrauensbildung der Akteure. In der Wirtschaftswissenschaft herrscht Einigkeit darüber, dass die Geldpolitik längerfristig die Preisentwicklung bestimmt bzw. Inflation und Deflation längerfristig monetäre Phänomene darstellen. Es ist deshalb richtig, die Preisstabilität als das vorrangige Ziel festzulegen.

Dennoch erachtet die CVP die in Art. 5 Abs. 1 gewählte Terminologie, wonach die SNB die Preisstabilität gewährleistet, als etwas zu ambitiös. Der Ausdruck „gewährleistet“ gemahnt an eine absolute Garantie der Preisstabilität, die die SNB aber nicht geben kann. Mit der folgenden Formulierung des 2. Satzes: „Sie sichert die Preisstabilität.“ kann man unseres Erachtens den Möglichkeiten und Grenzen der Geldpolitik eher gerecht werden.

3.03 SPS Mit Erstaunen haben wir festgestellt, dass die Expertenkommission weder Lehren aus dem

Fehlverhalten der SNB in der schweren Krise der 1990er Jahre zieht, noch die finanzwissenschaftliche Diskussion in den USA aufnimmt, wo die Finanz- und Wirtschaftswelt von der Fed eine aktive Konjunkturpolitik erwartet.

Die Verfassung schreibt der Nationalbank vor, eine Geldpolitik im „Gesamtinteresse des Landes“ zu führen. Da die Geldpolitik das wirksamste Mittel zur Beeinflussung der konjunkturellen Entwicklung ist, insbesondere der Arbeitslosigkeit und der Teuerung, muss das „Gesamtinteresse“ im Zusammenhang mit Art. 100 BV interpretiert werden. Dementsprechend hat die Geldpolitik das Hauptziel zu verfolgen, die konjunkturelle Entwicklung zu stabilisieren, insbesondere „Arbeitslosigkeit und Teuerung“ zu verhüten und zu bekämpfen. Wir schlagen deshalb vor, die Zielsetzung aus Art. 100 BV zu übernehmen:

„Die SNB führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie stabilisiert die konjunkturelle Entwicklung; insbesondere trägt sie zur Verhütung und Be-

kämpfung von Arbeitslosigkeit und Teuerung bei.“

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