Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten

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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse

nicht mehr intensiv eine Anstellung suchen, führt erst eine ausgesprochen hohe, inflationstreibende Nachfrage dazu, dass sie von den Unternehmen wieder eingestellt werden.

Weiter wird jeweils unterstellt, dass die Phillips-Kurve linear ist, d.h. dass die Höhe

der Inflationsrate keine Rolle spielt in Bezug auf die realwirtschaftlichen Auswirkungen, höchstens deren Schwankungen. Empirische Untersuchungen haben diese Annahme jedoch in Frage gestellt und gezeigt, dass die inflationsneutrale Arbeitslosigkeit (Non-accelerating-inflation-rate-of-unemployment, NAIRU) abhängig ist von der Höhe des Inflationsziels. Ein tiefes Inflationsziel impliziert eine höhere nicht-inflationsbeschleunigende Arbeitslosigkeit aufgrund von Rigiditäten bei den Nominallöhnen (Akerlof, G.D.W. and G. Perry (1996). The macroeconomics of low inflation. Brookings Papers on Economic Activity,1). Da die Nominallöhne gegen unten wenig flexibel sind, erfordert beispielsweise eine Veränderung der relativen Reallöhne durch Strukturwandel eine bestimmte Teuerung. Erst so lassen sich Reallöhne bei konstanten Nominallöhnen gegen unten anpassen. Lässt die Geldpolitik keine entsprechende Teuerung zu, streut sie somit Sand in den Strukturwandel. Die Lohnsignale, welche die Beschäftigten zum Stellen- bzw. Branchenwechsel usw. ermuntern sollten, werden so unterdrückt. Strukturelle Arbeitslosigkeit ist die Folge.

Auch werden die Gefahren einer Deflation in der Theorie oft unterschätzt, insbesondere dann, wenn diese von sogenannt perfekten Kapitalmärkten ausgeht. Schuldner existieren nicht. Es dürfte jedoch klar sein, dass die Gefahr einer Deflation und somit von einer Schuldenspirale bei einer geringeren Inflation tendenziell höher ist als bei einer höheren Inflation.

Das Ziel der Preisstabilität für eine Zentralbank, die gemäss Verfassung die Geldpolitik im „Gesamtinteresse des Landes“ führen muss, ist daher – wissenschaftlich betrachtet – ausgesprochen diskutabel. Es stellt sich deshalb die Frage, ob sich die Expertengruppe in Bezug auf das Ziel der SNB bloss etwas stark von aktuellen, theoretischen Strömungen hat verleiten lassen bzw. auf die EZB geschielt hat, oder ob sie bei der Bestimmung des Ziel etwa gar strukturpolitische Hintergedanken hatte. Neuere Untersuchungen über die Politik der tiefen Inflationsraten zeigen, dass in einer disaggregierten Betrachtung etwa auf Branchenebene, einzelne Branchen von tiefer Inflation profitieren, andere dagegen verlieren. Zu den Gewinnern scheint insbesondere der Finanzsektor zu gehören (Kirshner (2001)).

„Das Gesamtinteresse des Landes“ ist mit dem Zweckartikel so jedenfalls nicht verfolgt. Wir schlagen in Anlehnung an den Bericht der Expertengruppe deshalb eine For-

mulierung in der Art vor: „Die SNB soll die Wirtschaft angemessen mit Geld versorgen und ihr so ermöglichen,

ihr Produktionspotential auszuschöpfen. Sie achtet dabei auf eine stetige Preisentwick-

lung.“

4.01 economie- Nachdem die Präzisierung des Notenbankauftrags auf Verfassungsstufe vor zwei Jahren suisse scheiterte, ist es umso dringender, dies jetzt auf der Gesetzesstufe nachzuholen. Wir begrüssen es, dass zu diesem Zweck die Preisstabilität als vorrangiges Ziel der Notenbankpolitik hervorgehoben wird, stellt doch diese eine Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren der Wirtschaft und damit für nachhaltiges Wachstum und hohe Beschäftigung dar.

Der Expertenbericht ist in der Umschreibung des Notenbankauftrags allerdings expliziter als der Gesetzesentwurf, wo insbesondere der Rekurs auf den vagen Begriff des "Gesamtinteresses des Landes" nicht zu überzeugen vermag. Aus diesen Gründen schlagen wir für Art. 5 Abs. 1 folgende Neuformulierung vor:

"Die Preisstabilität ist das vorrangige Ziel der Geld- und Währungspolitik der Nationalbank. Dabei beachtet sie die konjunkturelle Entwicklung, um mit einer angemesse-

nen Geldversorgung die Ausschöpfung des volkswirtschaftlichen Produktionspotentials zu ermöglichen."

Mit der Vorrangigkeit der Preisstabilität im Sinne der Vermeidung von Deflation und Inflation wird die Hauptaufgabe der SNB gesetzlich klar festgehalten. Da sowohl Deflation und Inflation volkswirtschaftliche Kosten verursachen, leistet die SNB mit der Stabilisierung des Preisniveaus den besten Beitrag zur langfristig ausgeglichenen Konjunkturentwicklung. Dies entspricht auch dem ordnungspolitischen Grundsatz, jeder wirtschafts-

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