Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten
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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse
3. Kapitel: Geld- und währungspolitische Befugnisse
Tabelle 15: Verzicht auf Emissions- und Kapitalverkehrskontrollen
V-Nr. Abkürzung Anträge
1.03 LU Die seit langem nicht mehr eingesetzten und an den heutigen Finanzmärkten wirkungslos
gewordenen Emissions- und Kapitalverkehrskontrollen sollen zu Recht abgeschafft werden.
1.14 SH Gegen die Modernisierung der hoheitlichen Notenbankinstrumente haben wir nichts ein-
zuwenden.
1.16 AI Die Aufhebung der Emissions- und Kapitalverkehrskontrollen wird begrüsst.
1.18 GR Wir erachten den Verzicht auf wirkungslos gewordene Instrumente (Abschaffen der
Emissions- und Kapitalverkehrskontrollen) als sinnvoll.
4.04 SBV Die Aufhebung der Emissions- und Kapitalverkehrskontrollen erachten wir als sinn-
voll. Diese stammen noch aus der Ära fixer Wechselkurse. Im heutigen, globalen Umfeld mit flexiblen Wechselkursen wären sie weitgehend wirkungslos, wirkten allenfalls gar kontraproduktiv.
5.08 RBA Unterstützung Position SBV
5.09 VSKB Unterstützung Position SBV
5.12 CP L’abandon de la possibilité du contrôle des émissions est souhaitable. En effet, cet ins-
trument autoritaire n’a plus lieu d’être. Ayant abandonné la conduite de la masse monétaire, la BNS a par ailleurs aujourd'hui un instrument indirect agissant sur le marché de l’argent et capitaux, à savoir une action sur les taux d’intérêts.
Par contre, la démobilisation des instruments prévus par l’article 16i de la loi actuelle (lutte contre l’afflux de fonds étrangers, intérêts négatifs, etc.) n’est pas souhaitable.
Certes, il conviendrait d’adapter ces moyens aux conditions actuelles des marchés de l’argent et des capitaux. Ce dispositif, ancré dans la loi, peut avoir aussi un effet dissuasif plus marqué que la menace d’arrêtés fédéraux urgents.
5.13 HEV Wir erachten es als sinnvoll, die seit langem nicht mehr eingesetzten und in der heutigen
Finanzmarktsituation wirkungslos gewordenen Emissions- und Kapitalverkehrskon-
trollen abzuschaffen.
Tabelle 16: Allgemeine Bemerkungen zur Gesetzesgrundlage für die Statistiktätigkeit
V-Nr. Abkürzung Anträge
1.00 FDK Für die Ausübung ihrer Tätigkeit ist die SNB auf statistische Daten angewiesen. Die zu-
nehmende internationale Verflechtung der Finanzmärkte erfordert zudem eine internationale Zusammenarbeit (Zusammenfassung und Vergleich von Daten) auf dem Gebiet der Statistikerhebung. Ferner wird eine umfassende Finanzmarktstatistik die Transparenz der Finanzmärkte verbessern, was auch anderen Institutionen nutzen wird. In diesem Sinne
unterstützen wir Art. 14 – 16 E-NBG ohne Vorbehalt.
1.01 ZH Der Aufbau einer umfassenden Finanzmarktstatistik, soweit die Erhebungen mit dem ge-
setzlichen Auftrag der Nationalbank in Einklang stehen, bedarf zweifellos einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage, wie sie nunmehr vorgeschlagen wird.
1.03 LU Die Verpflichtung der Banken, der SNB statistische Angaben zu liefern, besteht bereits
unter dem geltenden Bankengesetz. Der Revisionsentwurf ist zu begrüssen. Die heute in verschiedenen Gesetzen verstreuten Rechtsgrundlagen der Statistiktätigkeit der SNB werden dadurch an einer Stelle systematisch sauber zusammengefasst. Daher unterstützen wir Artikel 14 – 16 E-NBG ohne Vorbehalt. Die SNB erhält mit dem neuen Gesetz eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Erstellung von Finanzmarktstatistiken.