Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/17: Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts (Schaffung einer gesamtschweizerischen Zivilprozessordnung) · 956 Seiten
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Grundsätzlich unterstützen wir die von der Vernehmlassungsvorlage eingeschlagene Richtung. Bis zur definitiven Fassung sind allerdings auch einige Verbesserungen notwendig. Dennoch bestehen einige Regeln, die zu hinterfragen sind.
ZG: Der in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf zur Schweizerischen Zivil-
prozessordnung darf durchaus als gelungenes Werk bezeichnet werden.
ZH: Wir halten den Vorentwurf insgesamt für gelungen und entwicklungsfähig. Wir
unterstützen die dem Vorentwurf zu Grunde liegende Entscheidung, die Gerichtsorganisation weiterhin den Kantonen zu überlassen. Allerdings sind damit beträchtliche Abgrenzungsschwierigkeiten verbunden. Liegt es beispielsweise in der Organisationsautonomie eines Kantons, jedes Gericht für sachlich weiterhin zuständig zu erklären, wenn die Klage in welcher Weise auch immer geändert wird? Bei einer entsprechenden Vorschrift im kantonalen Organisationsrecht werden Klageänderungen gemäss Art. 216 lit. b wesentlich erleichtert. Ähnlich liegt die Problematik bei einer Streitverkündung mit Klage nach Art. 71. Ihr Anwendungsbereich würde ausgedehnt, wenn das kantonale Organisationsrecht das mit dem Hauptverfahren befasste Gericht für sachlich zuständig erklären könnte, unabhängig von der allgemeinen Zuständigkeitsordnung auch eine mit einer Streitverkündung verbundene Klage zu beurteilen.
Parteien / Partis politiques / Partiti politici
CSP: Die CSP Schweiz begrüsst die Arbeiten zur Einführung einer Schweizerischen
Zivilprozessordnung und erachtet den von der Expertenkommission ausgearbeitete Entwurf als guten Vorschlag. Die CSP Schweiz begrüsst insbesondere die Straffung des Instanzenzuges und die Absicht der Experten die Dauer der Prozesse zu verkürzen und den Rechtsfrieden schneller wieder herzustellen. Angesichts der momentanen Sparwelle in den öffentlichen Haushalten sieht die CSP Schweiz jedoch entsprechende Probleme bei der Umsetzung.
CVP: Die CVP hält den von der Expertengruppe erarbeiteten Entwurf für ein gelun-
genes Gerüst. Es ist der Expertengruppe im Wesentlichen gelungen, die Fortführung der schweizerischen Rechtstradition, die anerkannten Grundsätze und Prinzipien herauszukristallisieren und im Vorentwurf aufzunehmen. Dennoch bedarf der Entwurf noch einiger Verbesserungen, vor allem aufgrund der fehlenden Praxis.
EVP: Wir begrüssen die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts. Ein vermehrte
Koordination mit der eidgenössischen Strafprozessordnung wäre wünschenswert. Ausserdem müssen die in vier Kantonen bestehenden sehr erfolgreichen Handelsgerichte bestehen bleiben, was bei den Rechtsmitteln und dem Instanzenzug zu beachten ist.
Grüne Partei: Wir anerkennen die von der vorberatenden Expertenkommission gelei-
stete grosse Arbeit, die keine einfache war, galt bzw. gilt es doch, aus den heute existierenden und teils sehr unterschiedlichen 26 kantonalen Zivilprozessordnungen sowie einigen Konkordaten ein einziges Bundesgesetz zu schaffen, welches auch den gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte Rechnung trägt. Das Resultat einer solchen Arbeit kann zwangsläufig nicht allen Interessen gerecht werden. Angesichts dieser Ausgangslage finden wir es sinnvoll, dass die Expertenkommission zu Beginn ihrer Tätigkeit die auf S. 10 (Ziff. 3.1) ihres erläuternden Berichts beschriebenen Leitlinien verabschiedet hat. Diesen Leitlinien wie auch dem Entscheid, das Verfahren vor