Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/23: Totalrevision der Tabakverordnung · 40 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern Ergebnisbericht zur Vernehmlassung

Totalrevision Tabakverordnung

1. Zusammenfassung

Generelle Einschätzung

Mit der Totalrevision der Tabakverordnung wird ein Ziel des Nationalen Programms zur Tabakprävention 2001-2005 (NPTP) umgesetzt, wonach die Deklaration von Tabakprodukten Konsumentinnen und Konsumenten sachlich und neutral informieren soll. Dazu werden die Deklarationsvorschriften und die Warnhinweise detailliert und verschärft. Die vorgeschlagenen Änderungen sind auch deshalb sinnvoll, weil sie das schweizerische Recht an das europäische Recht und an internationale Standards angleichen.

Der vorliegende Entwurf zur Totalrevision der Tabakverordnung wird von den Kantonen, den interkantonalen Organisationen und eidgenössischen Kommissionen, der SP und der Grünen Partei und allen Gesundheitsorganisationen begrüsst. Auch die meisten Organisationen der Tabakindustrie und des Tabakhandels begrüssen die Verordnung weitgehend. Die FDP verlangt eine grundsätzliche Überarbeitung gemäss ihren Anträgen. Die SVP sowie verschiedene Wirtschaftsorganisationen lehnen die Vorlage ab, da sie in vielen Punkten zu weit gehe.

Die Gesundheits-, Jugend- und Konsumentenorganisationen möchten die Tabakprävention verbessern und schärfere Vorschriften in der revidierten Verordnung verankern. Tabakindustrie und -handel sowie deren Zulieferer sehen ihre wirtschaftlichen Interessen bedroht, Standortkantone und -gemeinden fürchten die wirtschaftlichen Folgen einer Redimensionierung oder eines Wegzugs der Zigarettenproduzenten.

Keine süssen oder gefährlichen Substanzen als Zusatzstoffe in Tabakprodukten (Art. 5)

Einige für Tabakprodukte zugelassene Stoffe werden von den Kantonen und Gesundheitsorganisationen mehrheitlich abgelehnt. Einerseits wird kritisiert, dass die toxische oder konsumerhöhende Wirkung der betreffenden Stoffe zu wenig bekannt sei. Andererseits stösst die Zulassung von Süssstoffen, Kakao, Karamell und Kaffee auf Ablehnung, weil diese die Tabakprodukte für Jugendliche attraktiver machen.

Realistische Messverfahren und keine neuen Vollzugsmethoden (Art. 7, 8 und 10)

Diverse Gesundheits-, Konsumentenschutz- und Jugendorganisationen machen darauf aufmerksam, dass die Messverfahren für die Bestimmung der Schadstoffwerte der Rauchwaren dem individuellen Rauchverhalten nicht gerecht werden; deren Deklaration sei deshalb fragwürdig. Einige Kantone sprechen sich für die Beibehaltung der Kontrollmassnahmen gemäss Lebensmittelgesetz aus, die auf Selbstkontrolle durch die Hersteller und amtlichen Stichproben gemäss Untersuchungsvorschriften im Lebensmittelbuch basiert.

Keine Regulierung für exportierte Zigaretten (Art. 7)

Die Festlegung der Schadstoffhöchstgehalte für in der Schweiz verkaufte Zigaretten ist unbestritten. Die Höchstgehalte für exportierte Zigaretten werden mehrheitlich von den Gesundheitsorganisationen begrüsst. Dadurch werde verhindert, dass die Schweiz Zigaretten exportiert, deren Verkauf und Export in der EU verboten ist. Eine Mehrheit der Tabakindustrie und deren Verbände, der Organisationen des Tabakhandels, der Wirtschaftsverbände sowie einige Kantone und -gemeinden lehnen diese Exportbeschränkung hingegen ab. Sie berge die Gefahr, dass die ausfuhrorientierte Schweizer Zigarettenindustrie zur Aufgabe des Standortes Schweiz gezwungen sei.