Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/23: Totalrevision der Tabakverordnung · 40 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern Ergebnisbericht zur Vernehmlassung

Totalrevision Tabakverordnung

2. Einleitung

Ausgangslage: Grund für Revision, Ziele der Verordnung

Der Konsum von Tabak und Tabakerzeugnissen ist ein langfristiges und ernsthaftes Gesundheitsproblem in der Schweiz und weltweit. Kein anderer Risikofaktor ist derart massgeblich an der Verringerung der Lebenserwartung beteiligt wie der Tabakkonsum. Jährlich verursacht der Tabakkonsum in der Schweiz ca. 8'300 vorzeitige Todesfälle und Kosten durch Krankheit und Produktivitätsverlust von 5 Mrd. Franken. Um die Tabakprävention zu stärken, hat der Bundesrat am 5. Juni 2001 das Nationale Programm zur Tabakprävention 2001-2005 (NPTP) verabschiedet. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ist beauftragt worden, das Programm umzusetzen. Neben verschiedenen anderen Zielen sieht das NPTP in der Zielsetzung 10 vor, dass die Deklaration von Tabakprodukten Konsumentinnen und Konsumenten sachlich und neutral informiert.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen der geltenden Tabakverordnung vom 1. März 19951 soll dieses Ziel des NPTP umgesetzt werden. Die Deklarationsvorschriften und die Warnhinweise werden detaillierter und schärfer.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind auch deshalb sinnvoll, weil sie das schweizerische Recht an das europäische Recht und an internationale Standards angleichen. Damit gelten für die Schweiz die gleichen Grundsätze wie für ihre Haupthandelspartner. Namentlich hat die EG am 5. Juni 2001 eine Richtlinie über schärfere Produktevorschriften für Tabak erlassen. Auch die Anforderungen des Artikels 11 (Etikettierung von Tabakprodukten) der WHO-Tabakrahmenkonvention können mit der Totalrevision der Tabakverordnung erfüllt werden. Diese Vorschriften werden es Raucherinnen und Rauchern ermöglichen, sich detaillierter und umfassender über ein Tabakprodukt zu informieren. Die Warnhinweise auf den Tabakerzeugnissen tragen zu einer Sensibilisierung für die Schädlichkeit des Rauchens bei. Die Behörden werden aufgrund der Meldepflicht einen Überblick erhalten über die für die Herstellung von Tabakerzeugnissen verwendeten Stoffe.

Zum Vernehmlassungsverfahren

Das EDI hat am 10. Juli 2003 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Es wurden 133 Organisationen zur Vernehmlassung begrüsst. Davon haben 88 eine Stellungnahme eingereicht. Dies entspricht einem Rücklauf von 66%. Dazu kamen 47 Stellungnahmen von nicht begrüssten Organisationen. Insgesamt gingen also 135 Stellungnahmen zur Vernehmlassung der Tabakverordnung ein. Ausser GL und SO haben alle Kantone, 6 interkantonale Organisationen, 3 Eidgenössische Kommissionen, 7 politische Parteien, 5 Spitzenverbände der Wirtschaft, 9 Wirtschaftsorganisationen, 20 Organisationen, welche in Herstellung und Verkauf von Tabakprodukten aktiv sind, 2 Konsumentenschutzorganisationen, 5 Organisationen aus dem Bereich Jugend-, Bildung und Sport, 33 Gesundheitsorganisationen, die Gemeinde Dagmersellen und 20 Privatpersonen an der Vernehmlassung teilgenommen (detaillierte Aufstellung und grafische Darstellung siehe Anhang).

1 SR 817.06