Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/137: Vorentwurf für eine Revision des ZGB (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht); Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden · 133 Seiten

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GE: Par ailleurs, l'alinéa 2 devrait préciser que les médecins peuvent col-

laborer s'ils ont obtenu "l'accord du patient capable de discernement ou une autorisation écrite de l'autorité supérieure selon l'article 321 chiffre 2 CP".

ZH: Wenn die betroffene Person die Ärztin oder den Arzt in der jeweiligen

Angelegenheit persönlich vom Berufsgeheimnis entbindet, dürfte wohl ebenfalls eine Mitwirkungspflicht der betreffenden Ärztin oder des betreffenden Arztes begründet werden. Dieser in der Praxis häufig vorkommende Fall sollte in Art. 29 Abs. 2 Satz 2 ebenfalls zum Ausdruck kommen.

Interessierte Organisationen / Organisations intéressées / Organizzazioni interessate:

SAV: Im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen sollen in Fällen zeitlicher

Dringlichkeit, Ärzte und Ärztinnen direkt vom Gericht entbunden werden können.

Vorschläge / Propositions / Proposte

Interessierte Organisationen / Organisations intéressées / Organizzazioni interessate:

SAV: ... entbunden hat. Ist im Rahmen eines Kindesschutzverfahrens die

Anordnung einer Massnahme zeitlich dringlich erforderlich, kann der Arzt oder die Ärztin durch das Gericht vom Berufsgeheimnis entbunden werden.

Art. 30 Verfahrensbeistandschaft

1 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernennt der betroffenen Person wenn nötig einen Beistand oder eine Beiständin für das Verfahren.

2 Die Entschädigung richtet sich nach Artikel 392 VE ZGB.

Art. 30 Curateur dans la procédure

1 Au besoin, l'autorité de protection de l'enfant et de l'adulte pourvoit la personne concernée d'un curateur dans la procédure.

2 La rémunération du curateur est régie par l'art. 392 de l'AP CC.

Art. 30 Curatore per il procedimento

1 In caso di necessità l'autorità di protezione dei minori e degli adulti nomina un curatore che assista l'interessato durante il procedimento.

2 L'indennità è corrisposta in base a quanto stabilito all'articolo 392 AP CC.

Kantone / Cantons / Cantoni:

BE: Es muss unbedingt klar gestellt werden, was mit einer Verfahrensbei-

standschaft gemeint ist. Handelt es sich um die Beistellung einer Rechtsanwältin, wie der Bericht zu unterstellen scheint (unentgeltlicher Rechtsbeistand, S. 23 zu Artikel 30 VE ZGB) oder "nur" um eine Vertrauensperson, also einer in "fürsorgerischen und rechtlichen Fragen erfahrene(n) Person" gemäss Artikel 254 VE ZPO? Das hat auch beträchtliche Auswirkungen auf finanzieller Ebene, sowohl für