Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/202: Änderung des Obligationenrechts (Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung) · 8 Seiten

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325 Offenlegung von Vergütungen für zusätzliche Arbeiten

Die SVP schlug die Offenlegung von Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates für zusätzliche Arbeiten (etwa als Anwälte oder Spezialisten in Sachfragen) vor. Auch diese Erweiterung des Vorentwurfs soll Umgehungsmöglichkeiten verhindern.

326 Weitere Vorschläge

Von einzelnen Teilnehmern des Vernehmlassungsverfahrens wurde eine Änderung der Kompetenzordnung betreffend die Festlegung der Höhe der Vergütungen vorgeschlagen. So wurde die Notwendigkeit einer Regelung, welche die Kompetenz zur Festlegung der Vergütungen der Generalversammlung überträgt, von 3 Kantonen (AI, GE, ZH) sowie der SP erwähnt. Der Kanton BS wies ausserdem darauf hin, dass sich mit einer statutarischen Kompetenz der Generalversammlung zur Festlegung der Vergütungen die mit der Offenlegungspflicht verfolgten Ziele womöglich besser verwirklichen liessen.

Ebenfalls zu einer Modifikation der geltenden Kompetenzzuweisung führen würde der Vorschlag des Kantons AG und von economiesuisse, wonach die Festlegung der Vergütungen durch ein besonderes Vergütungskomitee erfolgen solle.

Die Eidgenössische Bankenkommission schlug vor, die Frage der Management-Transaktionen, d.h. der Transaktionen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung mit Finanzinstrumenten des eigenen Unternehmens (Beteiligungsrechten, Obligationen oder Derivaten), in die Vorlage einzubeziehen.

Die SP regte schliesslich – im Sinne langfristig zu treffender Massnahmen – die Einführung einer Angemessenheitskontrolle der Vergütungen, die Abschaffung des Organstimmrechts sowie die Einführung eines Rederechts der unabhängigen Stimmrechtsvertreter an.