Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/202: Änderung des Obligationenrechts (Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung) · 8 Seiten

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3 Zusammenfassung der Ergebnisse

31 Allgemeine Beurteilung des Vorentwurfs

Positiv aufgenommen wurde der Vorentwurf von 20 Kantonen (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SH, SO, TG, TI, UR, VS, ZG), 4 Parteien (CVP, EVP, EDU, FDP), 6 Verbänden und Institutionen (ethos, Juristinnen Schweiz, Kaufmännischer Verband Schweiz, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Schweizerischer Treuhänderverband, Treuhandkammer), der Eidgenössischen Bankenkommission und der Universität Neuenburg.

Abgelehnt wurde der Vorentwurf vom Kanton AI, der LPS, 8 Verbänden (Centre patronal, economiesuisse, Fédération des Entreprises Romandes, Industrie-Holding, Schweizerische Bankiervereinigung, Schweizerischer Versicherungsverband, Swissmem, Verband Schweizerischer Kantonalbanken) und der SWX Swiss Exchange. Economiesuisse und der Verband Schweizerischer Kantonalbanken zogen eine Offenlegung des Entschädigungssystems gegenüber einer Offenlegung der einzelnen Entschädigungen vor.

Zu wenig weit ging der Vorentwurf für die SP, die SVP und Travail Suisse.

Zu weit ging der Vorentwurf für die Kantone SZ und ZH..

32 Kritik

321 Betroffene Unternehmen

Gegenstand der Stellungnahmen war der persönliche Anwendungsbereich des Vorentwurfs, mithin die Frage, ob sich die Pflicht zur Offenlegung von Vergütungen lediglich auf diejenigen Gesellschaften beziehen soll, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, oder ob weitere Gesellschaften zur Transparenz verpflichtet werden sollen.

Für eine Beschränkung des Vorentwurfs auf Gesellschaften mit kotierten Aktien äusserten sich die Kantone GL und JU, 3 Parteien (CVP, SP, SVP) 5 Verbände (economiesuisse, Kaufmännischer Verband Schweiz, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Schweizerischer Treuhänderverband) und die Universität Neuenburg. Sie begründeten dies insbesondere damit, dass die Vorlage eine Sofortmassnahme darstelle.

Gegen die Beschränkung auf Gesellschaften mit kotierten Aktien sprachen sich die Industrie-Holding und Swissmem aus. Sie wiesen auf die damit verbundene Verletzung der Einheit des Aktienrechts hin.

322 Umfang der Transparenz: Individuell oder global?

Umstritten war der Umfang der Transparenz. Es geht dabei um die Frage, ob die individuelle Offenlegung wie im Vorentwurf geregelt werden soll oder ob der Vorentwurf bezüglich des Umfangs der Transparenz zu weit bzw. zu wenig weit geht.