Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/203: Entlastungsprogramm 2003: Änderung Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen , Änderung Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen, Änderung Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen · 18 Seiten
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LU Verteilschlüssel
Zu Bst. b:
Auch mittelgrosse Agglomerationen wie jene der Stadt Luzern sind beim Verteilschlüssel der Nothilfe zu berücksichtigen.
IS, SVP Auf eine Zuweisung ist zu verzichten. Die
Asylsuchenden haben sich bis zur
Rechtskraft des Nichteintretens- und
Wegweisungsentscheides in den
Empfangsstellen aufzuhalten.
Anschliessend sind die Betroffenen
unmittelbar in Ausschaffungshaft zu nehmen (IS)
Abs. 4 ACE, CAR, Umfang der Nothilfe
FMH, SBK,
SEK, SFH, In der Verordnung ist zwingend festzuhalten, SGB, SRK, SNK dass Nothilfe insbesondere Nahrung,
Kleidung, Unterkunft, persönliche Hygiene und Betreuung sowie medizinische
Grundversorgung umfasst.
Nothilfe ist unabhängig vom Verhalten der ausländischen Person zu leisten.
Abs. 5 AG, AI, AR, BE, Pauschalbetrag der
BL, GE, GL, Nothilfeentschädigung ist zu tief
GR, LU, NW, • Festsetzung auf CHF 1'000 (SGV, SSV) OW, SG, UR, • Festsetzung auf CHF 1'200 (BE, LU,
ZH VKM), nur so lasse sich eine
Parallelstruktur für die Ausrichtung von ACE, SGV, Nothilfe einrichten.
SKOS, SSV, • Festsetzung auf CHF 1'500 (NW)
VKM, ZS • Festsetzung auf minimal CHF 2'000 (AG)
• Erhöhung der CHF 600 um die jeweilige Durchschnittsprämie der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung des vollziehenden Kantons für 4,5 Monate (AI, AR, GL)
SODK Der Klarheit halber ist zu präzisieren, dass
die Nothilfeentschädigung den Kantonen ausgerichtet wird „…unabhängig davon, ob die Nothilfe tatsächlich beansprucht wird.“ Abs. 6 CAR, SFH, Die Auszahlung der Nothilfeentschädigung SGB, SODK hat halbjährlich (CAR), quartalsweise (SFH)
oder „periodisch“ (SODK) zu erfolgen.
BL Die Abrechnungen über die
Nothilfeentschädigung sind den Kantonen transparent zu machen.
Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über die Entwürfe der AsylV 1, AsylV 2 und VVWA - 15 -