Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/203: Entlastungsprogramm 2003: Änderung Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen , Änderung Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen, Änderung Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen · 18 Seiten

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1. Einleitung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2003 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, zu den Entwürfen der Teilrevision der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1), der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) ein schriftliches Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses hat vom 8. Dezember 2003 bis am 8. Februar 2004 statt gefunden.

Gesamthaft gingen 66 Stellungnahmen ein. Zur Vorlage haben sich alle Kantone ausser TI sowie die SVP, FDP, SP, CVP und die GPS geäussert. Umfangreiche Stellungnahmen gingen auch von den Hilfswerken ein.

Anlass für die Revisionsvorschläge ist das Entlastungsprogramm 2003. Dieses soll im Asylbereich Personen betreffen, deren Asylgesuch offensichtlich unbegründet ist oder die sich im Asylverfahren missbräuchlich verhalten. Auf diese Asylgesuche wird

– wie bisher – nicht eingetreten. Die betroffenen Personen gelten ab Rechtskraft des Nichteintretensentscheides als ausländische Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Sie haben die Schweiz unverzüglich und selbständig zu verlassen. Neu gilt der Bund den Kantonen ab Rechtskraft des Nichteintretensentscheides keine Sozialhilfekosten mehr ab. Diese Massnahme führt nicht nur zu den angestrebten Minderausgaben (insgesamt 137 Millionen Franken in den Jahren 2004 bis 2006), sondern erhöht auch die Glaubwürdigkeit des schweizerischen Asylsystems, wenn die beschränkten Mittel nur für die Unterstützung von Personen eingesetzt werden, die wirklich Schutz benötigen. Zudem dürfte der Ausschluss dieser Personen aus den Sozialhilfestrukturen des Asylbereichs eine Verminderung der Attraktivität der Schweiz als Zielland für Asylsuchende bewirken.

Dieser Systemwechsel im Asylbereich wird von einigen Kantonen und Verbänden mit Vorbehalten im Grundsatz begrüsst, von den restlichen Kantonen, den sozialen Partnern sowie den stellungnehmenden Städten jedoch abgelehnt. Vorbehaltlos zustimmend äusserten sich lediglich zwei Parteien und einzelne Verbände.

Zu allen drei Verordnungen gingen umfangreiche Stellungnahmen mit konkreten Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen ein.

Die Änderungen der Asylverordnung 1 stiessen mehrheitlich auf Zustimmung. Jedoch wurde für die vom Systemwechsel betroffenen Personen insbesondere eine amtliche Rechtsvertretung, der Zugang zu einer Rechtsberatung, zu Ärzten und zu einer Rückkehrberatung gefordert. Weiter wurden Bestimmungen über besonders verletzliche Personen, über eine Informationspflicht des Bundes hinsichtlich des Zugangs und der Antragsmöglichkeit für Nothilfe sowie die Einführung einer Überbrückungshilfe verlangt. Mit Letzterer soll den betroffenen Personen mit einem kleinen finanziellen und materiellen Beitrag für zwei Tage geholfen werden.

Die Änderungen in der Asylverordnung 2 wurden mehrheitlich kritisiert. Als zu kurz abgelehnt wurde insbesondere die 6-Tagefrist, während welcher noch über die Rechtskraft hinaus die ordentlichen Sozialhilfepauschalen bezahlt werden. Auch für die Übergangsfrist der Kostenübernahme von neun Monaten wurde eine Verlängerung bzw. eine Differenzierung gefordert.

Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über die Entwürfe der AsylV 1, AsylV 2 und VVWA - 3 -