Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/3: Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister · 41 Seiten
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Arbeitgeberverbände
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) ist der Ansicht, dass die persönliche Meldepflicht - im Bedarfsfall unterstützt durch die Einführung strengerer Sanktionen - und der elektronische Austausch unerlässlich und ausreichend sind, um die Genauigkeit der Daten zu sichern. Auf eine obligatorische Auskunftspflicht für die Arbeitgeber und die Immobilienverwaltungen könne deshalb verzichtet werden.
Kreise der Wissenschaft und Forschung
Die Dachorganisation SAGW hegt Zweifel an der Verfassungsmässigkeit des Entwurfs im Hinblick auf die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Kirchen (RKZ) halten die vorgeschlagene Regelung für realistisch und angemessen.
Spontane Stellungnahmen
Die Städte und die Informatikbranche befürworten in Ihren Antworten im Allgemeinen die vorgesehenen Grundsätze zur Meldepflicht und halten eine gesamtschweizerische Harmonisierung zum Erreichen der angestrebten Rationalisierung des Meldewesens für unabdingbar. Die entsprechenden Bestimmungen sollen die Arbeit der Einwohnerkontrolle durch klare, praktische und moderne Regelungen erleichtern (zum Beispiel Anmeldung per E-Mail) und die Möglichkeit schaffen, eine Verletzung der Meldepflicht zu sanktionieren. AVDCH und Lausanne möchten, dass die Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren im Mietvertrag aufgeführt werden. Winterthur erachtet eine Meldepflicht für Immobilienverwaltungen als unerlässlich.
Die Immobilienbranche lehnt eine Meldepflicht ohne Entschädigung grundsätzlich ab und äussert die Ansicht, dass dieser Artikel auf ganz bestimmte, ausdrücklich festgelegte Fälle zu beschränken sei.
Die Arbeitgeberverbände sprechen sich gegen eine subsidiäre Meldepflicht der Arbeitgeber aus und halten das Nachteilsverbot für wenig konkret.
Für das Centre Patronal hat der Bund nicht die Kompetenz, Regelungen – auch nicht indirekt
- zur Meldepflicht zu erlassen.