Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/10: Neues Bundesgesetz zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz · 10 Seiten
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Staatssekretariat für Wirtschaft Secrétariat d‘Etat à l‘économie Segretariato di Stato dell'economia State Secretariat for Economic Affairs
4.4. Beantragte Gesetzesänderungen Kanton Luzern Neuer Artikel 5 Controlling
Das seco informiert jährlich über die ergriffenen Massnahmen und ihre Wirkungen.
Kanton Nidwalden Art. 2 Massnahmen
Bei Bedarf weitere Massnahmen möglich
Kanton Schaffhausen Art. 1 Grundsatz
Bund fördert die Ansiedlung ausländischer Unternehmen durch aktives Marketing für den Unternehmensstandort Schweiz
Kanton Genf Art. 1 Grundsatz
Nach Abstimmung mit Kantonen
Art. 2 Massnahmen
Jährliches Programm, das von den Kantonen zu bewilligen ist
CVP Schweiz
Einleitender, neuer Artikel zu den Zielen der Strategie einer Schweizerischen Standortförderung
Travail Suisse Art. 2 Massnahmen
Abs. 3 Dieser Artikel ist dahin zu konkretisieren, dass der Bund und die Kantone ihre Massnahmen zwingend zu koordinieren und abzusprechen haben. Der Schaffung einer Corporate Identity wird damit Vorschub geleistet.