Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/10: Neues Bundesgesetz zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz · 10 Seiten
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Staatssekretariat für Wirtschaft Secrétariat d‘Etat à l‘économie Segretariato di Stato dell'economia State Secretariat for Economic Affairs
Die westschweizer Kantone fordern in ihrer Mehrheit eine Aussenstelle von „Standort: Schweiz“ in der Romandie.
4.2.1. Koordination der Landeswerbung
In 23 Stellungnahmen wird eine verstärkte Koordination der verschiedenen Marketinginstrumente des Bundes gefordert. Genannt werden in diesem Zusammenhang neben „Standort: Schweiz“ folgende Institutionen: Schweiz Tourismus (ST), Präsenz Schweiz (PRS) und die Osec – Business Network Switz erland. Die diesbezüglichen Forderungen gehen von einer stärkeren Koordination bis hin zur organisatorischen Zusammenlegung dieser Bundesinstrumente. Damit soll der Auftritt der Schweiz im Ausland einheitlicher, fokussierter und wirksamer werden. Mit Bezug auf den landwirtschaftlichen Bereich wird mehrfach angeregt, die Prioritäten der schweizerischen Standortpromotion insgesamt zu überprüfen.
4.2.2. Ausbau der Marktbearbeitung, Marktbeobachtung
In 18 Stellungnahmen wird eine verstärkte und weiter professionalisierte Marktbearbeitung aufgrund dem zunehmenden Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsstandorten gefordert. Gefordert wird einerseits eine Stärkung der Marktbearbeitung in sogenannt reifen Märkten (USA, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien), und andererseits soll „Standort: Schweiz“ für die Kantone Brückenköpfe in den Zukunftsmärkten in Asien, dem Nahen Osten sowie Mittel- und Osteuropa aufbauen. Die Wirksamkeit der Promotionsveranstaltungen wird vom SGV und von economiesuisse bezweifelt. Letztere sieht über die Veröffentlichung von Basisinformationen für Investoren per Internet hinaus keinen Bedarf für Werbung für den Unternehmensstandort Schweiz.
In einer Stellungnahme (FR) wird eine stärkere Marktbeobachtung durch „Standort: Schweiz“ gefordert.
4.2.3. Wirksamkeit und Controlling
In 12 Stellungnahmen (LU, FR, TI, VD; NE; OW, CSP, CVP, SGV, CP, FE, UBS) wird gefordert, dass die Massnahmen von „Standort: Schweiz“ auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden müssen und entsprechend ein stärkeres Controlling eingeführt werden soll. Der Kanton Luzern fordert dafür einen eigenen Gesetzesartikel.
4.2.4. Aussenstelle von „Standort: Schweiz“ in der Romandie
In drei Stellungnahmen fordern die Kantone VD und NE sowie das Centre Patronal (CP) eine Aussenstelle von „Standort: Schweiz“ in der Romandie.