Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
Im Wissen darum, dass der Kostenanstieg im Gesundheitswesen nur durch eine FDP Umkehr der Fehlanreize (für alle beteiligten Akteure) gebremst werden kann, unterstützt die FDP die Förderung von Managed Care Modellen (Leistungserbringernetzwerke / besondere Versicherungsmodelle). Oberstes Ziel ist es, die heute vorhandene Qualität im Gesundheitswesen zu sichern und allen in der Schweiz lebenden Menschen eine an den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichtete medizinische Versorgung zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Dabei muss die Eigenverantwortung und das Kostenbewusstsein sowohl der Versicherten als auch der Leistungserbringer hochgehalten werden. Leistungserbringernetzwerke können zur Förderung von Selbstverantwortung und Transparenz beitragen; auch aus Gründen der Qualitätssicherung und der Kostenkontrolle ist solchen Versicherungsmodellen grösste Bedeutung zuzumessen. Im Rahmen der 2. KVG-Revision hatte sich die FDP bereits für eine aktive Förderung von Managed Care Modellen eingesetzt; sie zeigt sich erfreut darüber, dass dieser Bereich im vorliegenden zweiten Gesetzgebungspaket zur KVG-Teilrevision wieder aufgenommen wurde.
Im Zusammenhang mit den parlamentarischen Beratungen zur 2. KVG wurde aus freisinnigen Kreisen ein Vorstoss eingereicht, welcher – als Anreiz für die Versicherten, sich einem Leistungserbringernetzwerk anzuschliessen – ein Modell für einen
differenzierten Selbstbehalt forderte. Gemäss dieses Vorschlags kämen Versicherte, welche sich von einem „Netzwerksarzt“ behandeln lassen, in den Genuss einer
geringeren Kostenbeteiligung (bspw. 10%), währenddem die nicht von einem
besonderen Versicherungsmodell Gebrauch machenden Patienten/-innen einen
höheren – jedoch plafonierten – Selbstbehalt (von bspw. 20%) zu übernehmen hätten. Ein solches Anreizmodell hätte zudem den Vorteil, dass die Versicherten unter
Umständen auch Druck auf ihren Hausarzt ausüben könnten, damit sich dieser einem Leistungserbringernetzwerk anschliesst.
Die Frage der Förderung von Managed Care Modellen sollte aus Sicht der FDP demnach im Zusammenhang mit der Frage bzgl. der Kostenbeteiligung der Versicherten (erstes Gesetzgebungspaket, Vorlage 1D) betrachtet werden. Die FDP erachtet ihr im Rahmen der 2. KVG-Revision vorgeschlagenes Konzept (differenzierter Selbstbehalt: 10% für „Normalversicherte“ / 20% für Personen mit besonderen
Versicherungsmodellen) zwar nicht als sakrosankt, doch könnte dieses Modell als Basis genommen werden, um weitere mögliche Anreizsysteme für Managed Care Modelle im Bereich der Kostenbeteiligung auszuarbeiten. Sollten sich differenzierte
Kostenbeteiligungsmodelle jedoch als nicht mehrheitsfähig erweisen, so hält die FDP an ihrer Vernehmlassungsantwort zum ersten Gesetzgebungspaket fest, in welcher sie eine grundsätzliche Erhöhung des Selbstbehalts auf 20% (für alle Versicherten)
ausdrücklich begrüsst. Wichtig erscheint bei beiden Varianten, dass die
Kostenbeteiligungs-Obergrenze von 700 Franken pro Jahr beibehalten wird, damit Patienten/-innen mit einer chronischen Krankheit nicht diskriminiert werden.
Comme la plupart des acteurs de la politique de la santé publique suisse, le PLS recon- LPS naît que l'encouragement des formules d'assurance alternatives, comme le modèle dit du « managed care » ou HMO, peut contribuer à freiner l'augmentation des dépenses de santé. Selon un récent article du Professeur Hansjorg Lehmann du Sozialokonomisches Institut de l'université de Zürich, les assurés du modèle de managed care peuvent effectivement réduire de près d'un quart leurs dépenses d'assurance-maladie, par rapport aux personnes qui sont affiliées au régime traditionnel de l'assurance-maladie.
D'autres études effectuées en Suisse ont montré qu'il était possible avec de tels systèmes de faire des économies de O à 40%. Le site internet « comparis.ch » relevait d'ailleurs que dans 25 des 43 régions de primes que compte la Suisse, les affiliés aux modèles de managed care représentaient la formule la moins chère d'assurance-maladie. Toutefois, une autre étude datant 2003 des Professeurs Telser et Lehmann, publiée par l'entreprise Plaut, spécialiste en conseil d'entreprises, démontrait que l'offre des modèles de managed care était fortement insuffisante en Suisse, puisqu'elle correspondait à 4'3% du marché des assurance-maladie. D'autres études indiquent également que l'intérêt financier du système n'est pas seul en cause, mais que certains patients sont attirés par l'attrait d'un nouveau système.
Dès lors, le Parti libéral suisse est favorable aux mesures proposées par le Conseil fédéral, notamment dans la plus grande liberté qu'il propose de conférer au système de