Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 141Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

der Hauptziele beim Erlass des KVG war die Stärkung der Solidarität unter den

Versicherten durch Schaffung des Versicherungsobligatoriums und Aufhebung der

Prämienunterschiede nach Eintrittsalter und nach Geschlecht. Man muss sich bewusst

sein, dass mit den „Managed-Care-Modellen“ dieser Solidaritätsgedanke unter

Umständen wieder in Frage gestellt wird, indem isolierte, auf vertraglicher Grundlage

beruhende Versicherungsgemeinschaften ermöglicht werden, die den Ausschluss

schlechter Versicherungsrisiken zulassen.

Im Bereich der Managed Care Modelle stellt sich die Frage: Sind Anreize geschaffen CVP worden, die es für die Krankenversicherer und Leistungserbringer attraktiv machen,

integrierte Versorgungsnetze im Sinne des Bundesrates zu entwickeln und zu

betreiben?

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Anreize integrierte Versorgungs-

netze zu bilden und zu betreiben geringer sind als die Hindernisse, die nach wie vor

aufgrund des ungenügenden Risikoausgleichs und der Spitalfinanzierung bestehen. Wir

schlagen daher vor:

1. Erhöhung der Wirksamkeit des Risikoausgleichs, um dadurch die Kosten der

Risikoselektion für die Versicherer zu erhöhen und somit Anreize zu schaffen, in

die Optimierung des Diagnose- und Behandlungsprozesses zu investieren.

2. Erhöhung der Attraktivität der Versorgungsnetze für Versicherte und für Leis-

tungserbringer, indem folgende Möglichkeit geschaffen wird; Massnahmen der

Gesundheitsförderung und Prävention sowie komplementärmedizinische

Leistungen werden ausschliesslich zulasten der OKP übernommen, wenn die

Versicherten in einem Netzwerk versichert sind.

Medikamente:

Der Bereich der Medikamente und der medizinischen Implantate (z.B. Hüft- und Knie-

gelenke) macht 20 Prozent des Kostenblocks aus. Wir unterstützen den Vorschlag des

Bundesrates zur Förderung der Substitution teurer durch kostengünstigere Arzneimittel

(namentlich Generika). Um die Substitution zu fördern, keineswegs aber

vorzuschreiben, ist z.B. die Überlegung einer Begründungspflicht bei Verzicht auf

Generikasubstitution einzuführen. Für die CVP stellt sich die Frage, ob die

Bestimmungen für eine kostendämmende Wirkung ausreichend sind. Die CVP fordert

den Bundesrat folglich auf, in diesem Bereich weitere Massnahmen zur

Kostendämmung vorzuschlagen.

Erhöhung der Wirksamkeit des Risikoausgleichs, um dadurch die Kosten der CVP EVP Risikoselektion für die Versicherer zu erhöhen und somit Anreize zu schaffen, in die economie-Optimierung des Diagnose- und Behandlungsprozesses zu investieren. suisse

HMO Gesundheitsplan medswiss.net VSAO ÖKK Pro Senectute Der Förderung von besonderen Versicherungsformen misst die EVP hohe Priorität zu. EVP Wir tun dies im Wissen, dass Prämien und Kostenbeteiligungen für manche Menschen

zur Zeit eine hohe finanzielle Belastung darstellen, insbesondere für chronisch kranke

Menschen und für Familien. Die bisherigen Studien legen nahe, dass integrierte

Versorgungsnetze mit Budgetverantwortung geeignet sind, Kosten einzusparen ohne

Qualitätseinbusse in der medizinischen Betreuung. Wir unterstützen deshalb

grundsätzlich die gesetzgeberische Förderung von solchen Managed Care Modellen.

Ausserdem ist auch für die EVP die Freiwilligkeit von grosser Bedeutung. Wir unter-

stützen den Bundesrat bei seiner Absicht, weder bei der Versicherungsform noch bei

der Substitution von Medikamenten durch Generika Zwang auszuüben.

Die in der Gesetzesvorlage enthaltenen Anreize für integrierte Versorgungsnetze

erscheinen uns ungenügend. Wir schlagen deshalb vor, den integrierten Versorgungs-

netzen gemäss Art. 41c die Möglichkeit zu geben, einen reduzierten Selbstbehalt

festzulegen. Das müsste in Art. 64 geregelt werden.