Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/48: Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) · 40 Seiten

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1. Hintergrund

Der Bundesrat nahm am 12. März 2004 von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister Kenntnis und beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern mit der Ausarbeitung der Botschaft. Der Gesetzesentwurf zur Registerharmonisierung wurde sehr positiv aufgenommen.

In der Vernehmlassung stiess die Frage nach der Einführung von koordinierten Personenidentifikatoren auf lebhaftes Interesse. Die Schaffung eines universellen eidgenössischen Personenidentifikators (EPID) für administrative und statistische Zwecke wurde von einer überwiegenden Mehrheit der befragten Stellen sowie von 23 Kantonen befürwortet. Die Antworten betonten die Bedeutung des Vorhabens im Kontext der modernen Informationsgesellschaft und für die Weiterentwicklung des E-Government und der E-Administration. Nur vier Vernehmlassungsteilnehmer - drei Kantone sowie die Vereinigung der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten - sprachen sich gegen die Einführung eines eidgenössischen Personenidentifikators für administrative Zwecke aus.

Der Bundesrat hat diesen Bedenken bezüglich des Datenschutzes Rechnung getragen. Ein neuer Gesetzesentwurf sah nicht mehr einen universellen eidgenössischen Personenidentifikator, sondern sechs sektorielle Personenidentifikatoren (SPIN) für die Vereinfachung des Datenaustausches zwischen den Personenregistern vor.

Am 26. Mai 2004 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern, eine verkürzte Vernehmlassung über den Entwurf des Bundesgesetzes über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN) durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 23. Juli 2004. 58 Teilnehmer wurden offiziell angefragt, 39 Teilnehmer reichten eine Antwort ein. Ausserdem wurden 8 Spontanantworten verzeichnet. Damit beträgt die Anzahl der Antwortenden insgesamt 47.

Das Eidgenössische Departement des Innern hat in seinem Schreiben an die Vernehmlassungsteilnehmer die folgenden Punkte hervorgehoben:

«Das Hauptziel dieses Gesetzesentwurfs1 liegt in der Schaffung einer modernen Rechtsgrundlage zur einheitlichen Handhabung der Personenidentifikatoren in den Registern des Bundes, welche die Voraussetzung für den automatisierten Datenaustausch zwischen den Personendaten führenden Verwaltungsstellen des Bundes und der Kantone darstellt. Die wichtigsten Elemente dabei sind:

- Anstelle des ursprünglich angestrebten einheitlichen eidgenössischen

Personenidentifikators (EPID) wird ein System von koordinierten sektoriellen Personenidentifikatoren eingeführt.

- Pro Verwaltungssektor (Bevölkerung, Sozialversicherungen, Steuern, Verteidigung und

Zivilschutz, Strafverfolgung sowie Statistik) wird ein separater Identifikator verwendet.

- Damit – in den gesetzlich vorgesehenen Fällen – dennoch eine effiziente elektronische

Kommunikation zwischen zwei Verwaltungsstellen in verschiedenen Sektoren stattfinden kann, wird der Aufbau eines zentralen Identifikations- und Kommunikationsservers vorgeschlagen.

- Der Sektor Bevölkerung umfasst das Einwohner-, Zivilstands-, Ausländer-, Asyl- und

Ausweiswesen, Bereiche, die in vielen Kantonen und anderen Ländern zusammengefasst sind und unter denen laufend ein sehr intensiver Datenabgleich stattfindet.

1 Der Entwurf wurde vom Eidgenössischen Departement des Innern in enger Zusammenarbeit mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe erarbeitet, in der das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, die Bundeskanzlei und das Informatikstrategieorgan des Bundes vertreten sind.