Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/48: Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) · 40 Seiten
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Die heutige gesetzlich geregelte Datenkommunikation wird durch die vorgeschlagene Bildung eines gemeinsamen Sektors Bevölkerung erheblich vereinfacht und erleichtert. Die Register in diesem Bereich kommunizieren bereits heute im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grosse Datenmengen untereinander. Allerdings ist diese Kommunikation durch zahlreiche Medienbrüche geprägt. Die elektronisch erfassten Daten müssen deshalb immer wieder von Hand neu erfasst und kontrolliert werden. Mit der Schaffung des Systems wird die Grundlage gelegt, um diese Prozesse zu rationalisieren und zudem weitere Sektoren, wie den Bereich des Sozialversicherungs- und Gesundheitswesens oder den Steuerbereich an das System anzuschliessen.»
Die Vernehmlassungsteilnehmer wurden gebeten, in ihren Stellungnahmen insbesondere auf die folgenden Fragen einzugehen:
1. Wie beurteilen Sie die Zielsetzung, die gesetzlich geregelte Datenkommunikation
zwischen amtlichen Personenregistern unter Vermeidung der heute bestehenden und fehleranfälligen Medienbrüche zu rationalisieren?
2. Dient die vorgeschlagene Lösung unter Verzicht auf einen universellen eidgenössischen
Personenidentifikator, wie er zuerst vorgesehen war, immer noch der Förderung von E-Government und E-Administration?
3. Wie beurteilen Sie den Vorschlag, die Register im Bereich Bevölkerung in einem Sektor
zu vereinen?
4. Beurteilen Sie den Vorschlag zur Sektorialisierung der amtlichen Personenregister in
sechs Bereiche aus Sicht des Datenschutzes als adäquat?
5. Wie beurteilen Sie den Vorschlag zum Auskunfts- und Berichtigungsrecht der betroffenen
Personen?
6. Wie beurteilen Sie das Anschlussverfahren für kantonale und kommunale
Personenregister?
7. Wie beurteilen Sie den Vorschlag, die Zuständigkeit für die Führung des
Personenidentifikators beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement anzusiedeln?
8. Wie beurteilen Sie den vorgeschlagenen Kostenverteiler?