Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/48: Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) · 40 Seiten
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2. Ergebnisse
2.1 Rationalisierung
Die angestrebte Rationalisierung für die Verwaltung wird von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern (hauptsächlich von direkt Betroffenen wie Kantone, Vereinigungen von Gemeinden oder Einwohnerkontrollen) als erstrebenswertes Ziel begrüsst. Sie beurteilen die Rationalisierung des Datenaustausches durch die Einführung von Personenidentifikatoren in Zeiten des Spardrucks bei der öffentlichen Hand als sinnvolle Investition.
Eine Minderheit - vertreten von zwei Parteien an den beiden Enden des politischen Spektrums und von verschiedenen Datenschutzstellen - bemängelt im Wesentlichen das Fehlen einer einheitlichen Verfassungsgrundlage für die Einführung von Personenidentifikatoren sowie die Tatsache, dass sich die Angemessenheit der Mittel im Vergleich zu den als zu vage bezeichneten Zielsetzungen nicht beurteilen lasse. Mit anderen Worten gilt die Kritik der Verhältnismässigkeit des Entwurfs und den zu grossen Risiken beim Datenschutz.
Der Aufwand für die Verwirklichung der Rationalisierung ist Gegenstand von zwei gegnerischen Standpunkten. Die Opponenten jeglicher Identifikatoren sprechen sich auch bei Einführung der Sektorialisierung dagegen aus, während nach Auffassung der Befürworter die Sektorialisierung gegenüber dem ursprünglich vorgeschlagenen universellen Personenidentifikator keine wesentlichen Fortschritte bedeutet; mit diesem lässt sich ihres Erachtens der Datenschutz gleich gut, wenn nicht sogar besser, gewährleisten. In diesem Fall betrifft die Ablehnung die Form (Kosten der Durchführung, technische Schwierigkeiten).
2.2 Bildung sektorieller Identifikatoren
Nach Ansicht der meisten Kantone und Organisationen im Bereich des E-Government und der E-Administration ist die Sektorialisierung zu komplex und kostspielig und entspricht den Erwartungen nicht oder nur teilweise. Die Kantone, welche die Bildung eines universellen Identifikators begrüssen, lehnen die Sektorialisierung ab. Nach ihrer Ansicht kann nur ein universeller Identifikator den Anforderungen der E-Administration genügen. In ihren Augen wäre die Bildung mehrerer separater Identifikatoren eine kostspielige, fehleranfällige und in der Praxis kaum praktikable Lösung.
2.3 Register im Bereich Bevölkerung
Der Vorschlag, die Register im Bereich Bevölkerung in einem Sektor zu vereinen, wird von der Mehrheit der für einen universellen Identifikator eintretenden Vernehmlassungsteilnehmer als Muss angesehen, falls der Bund an der Sektorialisierung festhalten sollte. Viele Antwortende halten die Einteilung der Verwaltungsbereiche für willkürlich. Sie äusserten die Ansicht, dem Bevölkerungssektor sollten auch die Steuer- und Sozialversicherungsregister zugeschlagen werden, wie dies normalerweise auf kantonaler Ebene der Fall ist. Für die Gegner wäre dieser Zusammenschluss hingegen nichts anderes als die verkappte Bildung eines universellen Identifikators.