Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/59: Änderung der Lärmschutz-Verordnung · 12 Seiten

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Die Stellungnahmen der Wirtschafts- und Fachverbände fallen sehr unterschiedlich aus. Teils wird die Rev. des Anh. 1 LSV begrüsst, teils aber auch abgelehnt, wobei die Ablehnung meistens mit den anfallenden Mehrkosten begründet wird.

Anhang 2 LSV: Anforderungen an Lärmberechnungen

Die Mehrheit der Wirtschafts- und Fachverbände äussern sich nicht zu diesem Element der Vorlage oder sind damit einverstanden. Einige Stellungnahmen verlangen eine Unbenennung der "Anforderungen" in "Empfehlung", sowie eine Abstützung der Lärmberechungen auf internationale Normen.

Anhang 7 LSV: Beurteilungsmethodik für den Lärm von zivilen Schiessanlagen

Die Mehrheit der Wirtschafts- und Fachverbände äussern sich nicht zu diesem Element der Vorlage. Die wenigen Stellungnahmen dazu sind aber mehrheitlich mit der Revision einverstanden.

4 Die Vorlage nicht betreffende Anträge

In einigen Stellungnahmen werden Bemerkungen und Anträge aufgeführt, welche nicht direkt im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Änderung der LSV stehen oder eine Änderung auf Gesetzes- oder Verfassungsstufe notwendig machen. Sie werden im folgendem nur zur Information aufgeführt:

- Art. 39 Abs. 1 LSV so ergänzen, dass die Bestimmung der Lärmbelastung auch bei

geschlossenem Fenster möglich ist, sofern eine mechanische Lüftung eingebaut ist.

- Art. 31 LSV so ändern, damit in lärmbelasteten Gebieten auch gebaut werden kann,

wenn entsprechende bauliche Massnahmen am Gebäude (z.B. Komfortlüftung) vorgesehen sind.

- Die erhöhten Anforderungen für Neubauten in fluglärmbelasteten Gebieten (Art. 32

LSV) abschaffen.

- Änderung von Anh. 5 LSV (Fluglärm) gemäss Motion Schwander (04.3377) vom 16.

Juni 2004 durchführen.

- Bei der Bestimmung der Lärmbelastung (Strassen, Eisenbahnen, Flugplätze) die Spit-

zenzeiten mehr berücksichtigen.