Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/59: Änderung der Lärmschutz-Verordnung · 12 Seiten
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1 Revisionsvorlage
Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutz-Verordnung (LSV) haben zum Ziel, die Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Lärmimmissionen zu schützen. Konkretisiert wird der Schutz in der LSV durch die Festlegung der Beurteilungsmethodik und durch Lärmbelastungsgrenzwerte für verschiedene Anlagen wie Strassen, Eisenbahnen, Industrie- und Gewerbeanlagen, Flugplätze sowie zivile Schiessanlagen.
Technische Entwicklungen und Änderungen im Schiessverhalten machten eine Anpassung einiger Bereiche der LSV notwendig. Dazu gehören die Anforderungen für Schallschutzfenster an Gebäuden (Anh. 1 LSV), die Anforderungen an Lärmberechnungen (Anh. 2 LSV) und die Beurteilungsmethodik zur Bestimmung der Lärmbelastung von zivilen Schiessanlagen (Anh. 7 LSV).
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hatte deshalb am 14. Juni 2005 einen entsprechenden Entwurf zur Revision der LSV in die Anhörung geschickt. Zur Stellungnahme wurden Kantone und Behörden, Organisationen für Umweltschutz und Gesundheit, Dachorganisationen der Schiessvereine sowie Wirtschafts- und Fachverbände eingeladen. Zusätzlich konnten die Unterlagen von weiteren Interessierten vollständig vom Internet geholt werden.
Die Anhörung dauerte bis anfangs September 2005. In der vorliegenden Auswertung wurden alle bis Mitte Oktober 2005 eingetroffenen Stellungnahmen berücksichtigt. Die Liste der Teilnehmer der eingegangenen Stellungnahmen ist in Kapitel 5 aufgeführt.
2 Gesamtbeurteilung der Vorlage
Insgesamt sind 93 Stellungnahmen mit 345 Änderungsanträgen eingegangen. Diese teilen sich wie folgt auf die verschiedenen Gruppen der Vernehmlassungsteilnehmer auf:
Gruppen Stellungnahmen Anträge Kantone und Behörden 33134
Schiessorganisationen 28146
Organisationen für Umweltschutz und Gesundheit 1023
Wirtschafts- und Fachverbände 2242
Total 93345
Tabelle 1: Übersicht der Stellungnahmen und der Anträge.
Die Vielfalt der verschiedenen zum Teil sehr detaillierten Anträge kann an dieser Stelle nicht wiedergegeben werden. Im Folgenden werden deshalb nur die hauptsächlichen Tendenzen der Anträge aufgezeigt. Die vollständigen Stellungnahmen können jedoch beim BAFU1 auf Voranmeldung eingesehen werden. Anträge, welche die Vorlage nicht betreffen, konnten bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden.
1 BAFU: Das Bundesamat für Umwelt entstand aus der Fusion zwischen dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und einem grossen Teil des Bundesamtes für Wasser und Geologie (BWG).