Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/59: Änderung der Lärmschutz-Verordnung · 12 Seiten

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Bei den drei Hauptelementen der Vorlage (Anh.1 LSV: Schallschutz an Gebäuden; Anh.2 LSV: Anforderungen an Lärmberechnungen; Anh.7 LSV: Beurteilungsmethodik für den Lärm von zivilen Schiessanlagen) zeigt sich folgendes Bild:

Anhang 1 LSV: Schallschutz an Gebäuden

Die meisten Kantone anerkennen die Notwendigkeit einer Anpassung der Anforderungen an den Schallschutz an Gebäuden, machen aber Vorschläge, damit die Vorschriften für den Vollzug einfacher umgesetzt werden können und kaum Mehrkosten anfallen.

Die Schiessorganisationen äussern sich nicht zu diesem Element der Vorlage.

Während die Organisationen für Umweltschutz und Gesundheit dieses Element der LSV-Revision mehrheitlich begrüssen, sind die Meinungen der Wirtschafts- und Fachverbände gespalten.

Anhang 2 LSV: Anforderungen an Lärmberechnungen

Die Absicht, die Anforderungen an Lärmberechnungen zukünftig nicht in der Verordnung sondern auf Richtlinien- oder Empfehlungsstufe zu regeln, wird von der grossen Mehrheit der Begrüssten verstanden und akzeptiert. Einige Stellungnahmen äussern aber Befürchtungen, dass Berechnungsvorschriften vom Bund willkürlich und ohne vorgängige Konsultation festgelegt werden könnten.

Die Schiessorganisationen äussern sich nicht zu diesem Element der Vorlage.

Anhang 7 LSV: Beurteilungsmethodik für den Lärm von zivilen Schiessanlagen

Eine Mehrheit der Kantone äussert Zustimmung für die Anpassung der Lärm-Beurteilungsmethodik bei Schiessanlagen. Für eine Minderheit ist die Änderung unnötig und stellt für das Schiesswesen eine grosse Belastung dar.

Die einzelnen Schiessvereine sprechen sich grundsätzlich gegen dieses Element der Revision aus. Der schweizerische Schiesssportverband als Dachverband der Schützenvereine anerkennt aber, dass mit der Vorlage eine Lücke in der Lärmbekämpfung geschlossen wird. Er verlangt neben einigen technischen Anpassungen eine Verschiebung der Revision auf einen späteren Zeitpunkt sowie die Festlegung einer längeren Sanierungsfrist.

Die Organisationen für Umweltschutz und Gesundheit begrüssen allesamt dieses Element der Revision, während sich die Wirtschafts- und Fachverbände nur zum Teil dazu äussern. Diejenigen, die sich dazu äussern, sind aber mehrheitlich mit diesem Element der Revision einverstanden.

3 Hauptaussagen der Vernehmlassungsteilnehmer

3.1 Kantone und Behörden

Anhang 1 LSV: Schallschutz an Gebäuden

Obwohl einige Kantone diese LSV-Revision aus Kostengründen zurückweisen, anerkennt die grosse Mehrheit der Kantone die Notwendigkeit einer Anpassung der Anforderungen an den Schallschutz an Gebäuden. Viele Kantone beantragen bei der Vorlage technische Änderungen, die auf eine Vereinfachung des Vollzugs und eine Kostendämpfung abzielen. Die hauptsächlichen Anliegen sind dabei: