Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/70: Zusatzprotokoll zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten · 7 Seiten
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Öffnung eines interessanten Rekrutierungsmarkts hervorgehoben, der einerseits das Potential an qualifizierten Arbeitskräften für die Schweiz erweitert und es zudem erlaubt, den Bedarf an weniger qualifizierten Arbeitskräften (z.Bsp. im Tourismus, Gastgewerbe, Gesundheits- und Baugewerbe, Landwirtschaft) abzudecken. Die Vernehmlasser sind in der Mehrheit davon überzeugt, dass durch die schrittweise Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens keine massive Einwanderung in die Schweiz zu erwarten sei. Sie erachten die Übergangsfristen als zweckmässig - um die Ausdehnung der Freizügigkeit innenpolitisch konsensfähig zu machen.
Ein Vernehmlasser (Schweizerischer Gemeindeverband) vermisst in den Erläuterungen der Vernehmlassung Aussagen über die möglichen Auswirkungen beim Vollzug des vorliegenden Abkommens auf kommunaler Stufe, insbesondere für grenznahe Gebiete. Auch bei den Verbänden wird vor den fatalen Folgen einer ablehnenden Haltung der Schweiz im Hinblick auf die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens gewarnt – die Auswirkungen der Guillotine-Klausel würden für die Schweizer Wirtschaft katastrophale Folgen haben.
114.2 Personenverkehr im engeren Sinn
Zwei Vernehmlasser der Landwirtschaft (Schweizerischer Bauernverband und Verband schweizerischer Gemüseproduzenten) vertreten eine andere Meinung. Sie verlangen, dass bei den nicht kontingentierten Kurzaufenthaltern bis vier Monate die vorgesehenen Qualifikationsvoraussetzungen ersatzlos gestrichen werden. Weiter seien die bestehenden Bestimmungen wie der Inländervorrang und die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen genügend, um die Zahl der Einreisenden in einem genügenden Masse zu regeln. Es seien deshalb keine zahlenmässigen Zulassungsbeschränkungen zu erlassen oder die Kontingente massiv aufzustocken.
Ein Vernehmlasser (Hotel & Gastro Union) erachtet es als wichtig, dass die Schweiz ihre schrittweise Öffnung mit der Öffnung der EU-15 koordiniert. Dies weil das hohe Lohnniveau die Schweiz zu einem besonders attraktiven Zuwanderungsland für Arbeitskräfte aus den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten mache. Die ausgehandelte Kontingentsregelung bürge vor allem dann Gefahr, wenn die EU-15-Staaten in den sieben Übergangsjahren restriktive nationale Zulassungsschranken aufrecht erhalten würden.
114.3 Diplomanerkennung
Ein Vernehmlasser (Schweizerisches Rotes Kreuz) äussert sich explizit zur Diplomanerkennung und nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich die Schweiz das Recht vorbehalten hat, für die Anerkennung gewisser Diplome (allg. Krankenpflege, Entbindungspflege) das Ablegen eines Anpassungslehrgangs oder einer Eignungsprüfung vorauszusetzen. Dies trage dazu bei, dass die anerkanntermassen gute Qualität dieser Versorgungsleistungen in der Schweiz auch nach Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens nicht in Frage gestellt werde.
114.4 Soziale Sicherheit
Die Koordination der sozialen Sicherheit mit den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten wird insgesamt befürwortet; es ist jedoch nur eine Stellungnahme eingegangen. Die Koordination trage gemäss der Dachorganisation der KMU zu einer besseren Verständlichkeit der Anwendung des bestehenden Rechtes bei. Die Ausdehnung bringe eine juristische Sicherheit, welche heute zwischen der Schweiz und den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten nicht gewährleistet sei.