Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/70: Zusatzprotokoll zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten · 7 Seiten
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Bern, 24. September 2004
Protokoll zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens Vernehmlassungsergebnisse
1 Vernehmlassungsergebnisse
11 Allgemeines
Am 2. Juli 2004 wurde das Vernehmlassungsverfahren über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommen vom 21. Juni 1999 auf die neuen EU-Mitgliedstaaten eröffnet; es dauerte bis zum 17. September 2004. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, welches vom Bundesrat schriftlich durchgeführt wurde, äusserten sich die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), einzelne Kantonsregierungen, die politischen Parteien, die Spitzenverbände sowie weitere am Zusatzprotokoll interessierte Organisationen.
Von der grossen Zahl der Vernehmlassungsadressaten hat nur ein Teil explizit Stellung bezogen. Folgende wichtigsten Argumente wurden in den Stellungnahmen vorgebracht:
- Fast alle Vernehmlasser - mit ganz wenigen Ausnahmen – äussern sich positiv zum Verhandlungsergebnis und weisen auf die wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung des Freizügigkeitsabkommens hin. Sie erachten die Weiterführung der bisherigen arbeitsmarktlichen Beschränkungen (Inländervorrang, ansteigende Kontingente, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen) bis maximal im Jahre 2011 und damit die schrittweise, kontrollierte Öffnung als grosse Chance für die Schweiz.
- Das Verhandlungsergebnis garantiert der Schweiz, dass sie gegenüber den bisherigen 15 EU-Mitgliedstaaten nicht schlechter gestellt wird (gleichwertige Lösung).
- Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit vereinfacht das Verfahren bezüglich der Rekrutierung von Fachkräften aus den neuen Mitgliedstaaten, die im Inland nicht gefunden werden können und führt zu einer Verbesserung der Funktionsfähigkeit und der Flexibilität des Schweizer Arbeitsmarktes.
- Der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und den neuen EU-Mitgliedstaaten dürfe nicht zu einem Lohn- und Sozialdumping führen, d.h. es müsse durch begleitende flankierende Massnahmen verhindert werden, dass die Vorgaben bezüglich Arbeitszeiten und Löhnen durch unfairen Wettbewerb unterlaufen werden.
- Den zur transparenten Umsetzung des Zusatzprotokolls notwendigen Gesetzesänderungen wird ausnahmslos zugestimmt.
- Verschiedene Vernehmlasser zeigen sich besorgt über ein mögliches Referendum gegen die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens, welches fatale Folgen für den bilateralen Weg haben könnte; die Kündigung der Bilateralen I hätte für die Schweizer Wirtschaft einen untragbaren Schaden zur Folge.