Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/70: Zusatzprotokoll zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten · 7 Seiten
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111 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahren bei den Bundesgerichten
Das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht verzichten auf eine explizite Stellungnahme.
112 Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren in den Kantonen
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und sämtliche Kantone wurden in das Vernehmlassungsverfahren einbezogen. Die KdK hat eine gemeinsame Stellungnahme ausgearbeitet und den Kantonen zur Beschlussfassung vorgelegt. An der Plenarversammlung der KdK vom 17. September 2004 verabschiedeten 26 Kantonsregierungen eine gemeinsame Stellungnahme. Daneben äusserten sich die Kantone Appenzell-Innerrhoden und Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Freiburg, Waadt und Wallis in einer eigenen Stellungnahme.
Die Kantone sind überzeugt, dass die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens sowohl für die Schweiz wie auch für die neuen EU-Mitgliedstaaten Vorteile bringen wird und würden es begrüssen, wenn das Abkommen möglichst bald in Kraft treten könnte. Die Kantone nehmen weiter mit Befriedigung zur Kenntnis, dass ihre Forderungen mit dem vorliegenden Zusatzprotokoll weitestgehend erfüllt werden konnten. Sie erachten es als positiv, dass das erzielte Verhandlungsresultat der Schweiz eine insgesamt gleichwertige Übergangsregelung ermöglicht, wie sie auch zwischen den alten und den neuen EU-Mitgliedstaaten in der EU-Beitrittsakte vereinbart wurde.
Auch wenn die Kantone die Verhandlungsergebnisse befürworten, führen sie organisatorische Probleme an, welche das Nebeneinander von drei verschiedenen Zulassungssystemen für Arbeitnehmende (Staatsangehörige, die dem FZA unterstellt sind; andere, die dem Zusatzprotokoll unterstellt sind, und Drittstaatsangehörige) mit sich bringt. Die Kantone verlangen deshalb, dass der Bund bei der Ausarbeitung der Umsetzungsverordnung (VEP) und der Weisungen die Erfahrungen der Kantone einbezieht.
Die Kantone wollen keine Wiedereinführung der Indikativkontingente; für die neuen EU-Mitgliedstaaten werden Sonderkontingente gutgeheissen. Sie verlangen zudem eine Überprüfung des Systems der Quartalskontingente im Rahmen der VEP-Kontingentsverwaltung. Weiter erwarten die Kantone, dass die bisherigen Kontingente für Drittstaatsangehörige im heutigen Umfang erhalten bleiben. Die Kantone erwarten hierzu rasch eine klare Stellungnahme des Bundesrates.
Bei den selbständig Erwerbstätigen vermag die im Protokoll gefundene Regelung die Kantone nicht zu überzeugen. Sie haben Bedenken bezüglich der Scheinselbständigkeit und empfehlen deshalb, die flankierenden Massnahmen auf diese Frage hin zu überprüfen. Zu Anhang I-III haben die Kantone keine Änderungsvorschläge.
Schlussendlich sind die Kantone überzeugt, dass eine Ablehnung der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens und die sich daraus ergebende mögliche Folge des Dahinfallens sämtlicher sektorieller Abkommen infolge der Guillotine Klausel zu einer schwerwiegenden Destabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU führen würde, was insbesondere auch erhebliche negative Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft haben würde.
113 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens bei den politischen Parteien
Die CVP, die FDP, die SP, die SVP, die Grünen und die SD haben zum Zusatzprotokoll eine explizite Stellungnahme eingereicht. Alle Parteien ausser der SVP und der SD heissen die