Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten
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Vernehmlassung NFA 11. Landwirtschaft
ergibt.
Begründung: Wenn der Bund bei einzelnen Strukturverbesserungsprojekten wie bisher in Detailfragen des Natur- und Landschaftsschutzes, der Wanderwege und des Gewässerschutzes einbezogen werden muss, steiget der Verwaltungsaufwand. Programmvereinbarungen würden verlangen, dass sich der Bund in der Ausführung auf strategische Fragen beschränke.
Kanton Graubünden Art. 22 UVPV ist ersatzlos zu streichen.
Art. 22 UVPV wurde anlässlich der Revision 1995 trotz vehementem Widerstand der Kantone neu eingefügt. Die im Bericht vorgeschlagene Änderung zur Anhörung bei Programmvereinbarungen ist gegenüber der heutigen unbefriedigenden Situation keine Verbesserung. Immerhin ist das massgebliche Verfahren beim Anlagetyp 80.1 (Gesamtmeliorationen; Schlussbericht S. 166) durch das kantonale Recht zu
bestimmen. Die Konformität mit dem Bundesrecht wird in diesem Verfahren festgestellt, eine Konsultation des BUWAL ist unnötig und wird mit Blick auf die Verwaltungsökonomie abgelehnt.
11.3. Tierzucht
Die Neuregelung wird von den Vernehmlassern begrüsst. Einigen Kantone (GL, BS, BL, AI, NW und SO) weisen darauf, dass die Zahlen in der Modellrechung und der Globalbilanz korrigiert werden müssen, da sie fehlerhaft seien. Der SBV fordert, dass die Verdoppelung der Bundesbeiträge gemäss alter Gesetzgebung erfolgt, und dass die Ansätze pro Herdebuchtier angehoben werden.
Tabelle 48 Anträge zum Bereich „Tierzucht“
BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge
LwG Kanton Bern Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Obwalden Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Nidwalden Die vollumfängliche Übernahme der Finanzierung der Zuchtförderungsmassnahmen
durch den Bund wird begrüsst. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Bund mit fehlerhaftem Zahlenmaterial operiert (Tabelle des BLW "Auswirkungen der NFA auf die Kantone" vom 11.10.2004). Damit wird die Globalbilanz der NFA (Tabelle 3,
Schlussbericht S. 198) zu Lasten der Kantone verfälscht. Für den Kanton Nidwalden bspw. belaufen sich die Beiträge an die Tierzucht, die neu vom Bund zu übernehmen sind, nicht auf Fr. 217'000, sondern auf maximal Fr. 150'000. Im vom Bund verwendeten Betrag sind auch die eigenständigen kantonalen viehwirtschaftlichen Massnahmen enthalten.
Kanton Glarus Der Neuregelung wird zugestimmt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass der
Betrag der Entlastung des Kantons in der Tierzucht, der in Tabelle K3 verwendet wird, unzutreffend ist. Im Betrag sind auch die Aufwendungen für kantonale Massnahmen enthalten, für die kein Bundesbeitrag beansprucht worden ist.
Canton de Fribourg Le nouveau règlement est approuvé.
Kanton Solothurn Der Entflechtung bzw. der Übernahme durch den Bund wird zugestimmt.
Bezüglich der Tabelle 2 (S. 196) wird hingewiesen, dass die aufgeführten Zahlen nicht nachvollziehbar sind und gemäss eigenen Informationen auch nur rein kantonale Leistungen enthalten. Die Zahlen sind zu korrigieren.
Kanton Basel-Stadt Die Änderungen werden begrüsst. Allerdings ist in der Vernehmlassungsunterlage bei
der Tierzucht der ausgewiesene Betrag von R. 20'207'00 um ca. Fr. 5'000'000 zu hoch, da die spezifischen kantonalen Beiträge eingerechnet sind. Damit übernimmt der Bund in diesem Umfang weniger Aufgaben als er vorgibt.
Kanton Basel- Die Änderungen werden begrüsst. Allerdings ist in der Vernehmlassungsunterlage bei Landschaft der Tierzucht der ausgewiesene Betrag von R. 20'207'00 um ca. Fr. 5'000'000 zu
hoch, da die spezifischen kantonalen Beiträge eingerechnet sind. Damit übernimmt der Bund in diesem Umfang weniger Aufgaben als er vorgibt.
Kanton Appenzell Der Bund wird nur die Massnahmen gemäss Tierzuchtverordnung übernehmen. Die Innerrhoden zusätzlichen kantonalen Massnahmen werden weiterhin von den Kantonen finanziert
werden müssen. Diesbezüglich weisen die Modellrechnung (Tabelle 2, Seite 196) und die Globalbilanz auf Seite 198 Fehler auf: Die Kantone werden nicht wie erwähnt um 20,2 Millionen, sondern vermutlich lediglich um rund 10 Millionen entlastet. Deshalb wird folgender Antrag gestellt:
Das Globalbudget ist auf die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen und die kantonalen Massnahmen sind herauszufiltern. Die entsprechende Differenz ist durch den Bund zu tragen (Fr. 10 Mio.)