Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten
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Vernehmlassung NFA 4. Bildung
En outre, le fait qu'il intervienne en même temps que l'adoption d'une loi fédérale déterminant l'ampleur des dépenses n'est pas compatible avec l'esprit de la RPT.
Le projet ne devrait pas omettre les impôts facturés dans la définition du minimum vital.
En vue de l'introduction des nouvelles dispositions, il serait bon de connaître assez tôt les exigences de la Confédération sur la façon de présenter un décompte pour le subventionnement.
Freisinnige Demokra- Stimmt der Neuregelung zu.
tische Partei der
Schweiz
Christlichdemokrati- Grundsätzlich wird der vorgelegte Entwurf für ein neues Ausbildungsbeihilfegesetz sche Volkspartei unterstützt, insbesondere Art. 11 Abs. 2, der zur Harmonisierung der Ausbildungshil-
fen beitragen wird.
Zweifel bestehen, ob das Verhältnis zwischen der Regelungskompetenz und den finanziellen Leistungen des Bundes noch angemessen ist.
Weiter wird eine Einschränkung bei der Gewährung von Beiträgen für Zweit- und Mehrausbildungen gefordert.
Schweizerische Die Entflechtung wird begrüsst. Bezüglich Ausbildungshilfen auf der Sekundarstufe II Volkspartei entsteht allerdings ein Widerspruch, da die Kantone aufgefordert werden Mindest-
standards festzulegen.
Sozialdemokratische Das neue Bundesgesetz muss dazu beitragen, dass die Straffung der Studien, die Partei der Schweiz zunehmende Mobilitätsforderung und die Erhöhung der Studiengebühren durch die
Anpassung der Ausbildungsbeihilfen flankiert werden, um zu verhindern, dass sich die Lage der finanziell wenig betuchten Studierenden verschlechtert.
Weiter spielt die Ausrichtung von Stipendien eine Rolle bei der Integration von Ausländerfamilien.
Damit bezüglich der Stipendien faktenbasierte angemessene Entscheide gefällt werden können, werden aussagekräftige Stipendienstatistiken benötigt. In diesem Zusammenhang sollte sich der Bund an einem Stipendiensekretariate beteiligen, das die Kantone einrichten könnten.
Weiter soll überlegt werden, ob anstelle des nach Sozialhilfe riechenden Begriffs "Ausbildungsbeihilfen" ein anderer Begriff eingeführt werden könnte (z.B. Ausbildungsbeiträge).
Evangelische Volks- Stimmt der Neuregelung zu.
partei der Schweiz
economiesuisse Il est logique que la Confédération cesse d’intervenir dans le domaine des aides
financières à la formation consacrées au degré secondaire supérieur. Cette compétence doit revenir exclusivement aux cantons. Concernant le degré tertiaire, economiesuisse propose que la Confédération continue de soutenir les aides allouées par les cantons.
Schweizerischer Gleiche Haltung wie economiesuisse.
Arbeitgeberverband -
Union patronale suis-
se
Centre Patronal La nécessité d'harmoniser les pratiques cantonales en matières de bourses et de
prêts d'études est contesté. En conséquence la nouvelle loi fédérale sur les aides à la formation, qui semble être une tentative de centralisation, est aussi contestée. Certaines des principes contenu dans le projet de loi sont également contestables. En particulier l’interdiction de tenir compte de l’âge, des notes obtenues précédemment, du domaine d’études choisi ou du lieu d’études.
Schweizerischer Die teilweise Entflechtung wird begrüsst. Unterstützt wird auch die Festlegung von Bauernverband interkantonalen Mindeststandards, welche zum Bezug von Stipendien Gültigkeit
haben.
Schweizerischer Grundsätzlich wird die Schaffung eines Rahmengesetzes, welches neben verbindli-Gewerkschaftsbund chen Prinzipien auch Minimalstandards definiert begrüsst. Wegen dem bescheide-
nen finanziellen Engagement des Bundes sieht der Gewerkschaftsbund die formelle und materielle Harmonisierung der Stipendien ernsthaft gefährdet.
Kaufmännischer Der Rückzug des Bundes aus der Mitfinanzierung der Ausbildungsbeihilfen unter-Verband Schweiz halb des Hochschulbereichs wird bedauert. Es wird befürchtet, dass die Zahl der
Jugendlichen ohne berufliche Grundbildung zunehmen könnte, woraus Kosten im Sozialbudget entstehen würden. Damit wäre die Neuregelung auch aus volkswirtschaftlicher Sicht kontraproduktiv.
Grundsätzlich wird begrüsst, dass sich der Bund im Tertiärbereich weiterhin mit der Vorgabe von Regelungen wie auch finanziell engagiert. Die Beiträge des Bundes müssen aber ein ausreichendes Niveau erreichen.
Verband der Schwei- Grundsätzlich wird der Gesetzesvorschlag begrüsst (v.a. in Bezug auf die gesamtzer Studierenden- schweizerische Harmonisierung des Stipendienwesens). Allerdings wird bemängelt, schaften dass es in manchen Punkten nicht "up to date" und zuwenig praxisbezogen ist, was
daran liegen könnte, dass die Vorlage seitens Bund unter der Ägide des Finanzdepartements, statt des in der Materie kompetenten Departements des Inneren,