Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten
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Vernehmlassung NFA 5. Natur- und Heimatschutz
Si l’aide est limitée aux objets d’importance nationale, comme le prévoit la proposition de l’organisation de projet RPT, on voit mal comment son montant pourrait être fixé en fonction de l’importance des objets à protéger. Il n’y aurait en effet alors plus qu’une catégorie d’importance (nationale), à moins d’introduire des sous-catégories dans la catégorie d’importance nationale (plus ou moins d’importance nationale).
Kanton Basel- Die angestrebte Verbundlösung für Objekte von nationaler Bedeutung wird begrüsst. Landschaft Den Leistungsvereinbarung wird positiv gegenübergestanden, und die Möglichkeit
einer mehrjährigen Bundesfinanzierung, welche die mittelfristige Finanzplanung erleichtert, wird begrüsst. Nicht abzuschätzen ist jedoch die Höhe künftiger Bundessubventionen, da die neuen Bemessungskriterien des Bundesamtes für Kultur noch nicht vorliegen.
Folgende Anträge werden gestellt:
1) 13 Abs. 1 Bst. b NHG: soll Ortsbilder, geschichtliche Stätten, Kulturdenkmäler und historische Verkehrswege betreffen.
2) Art. 13 Abs. 3 NHG: Die Höhe der Finanzhilfen soll sich für zu schützende Objekte nach der Wirksamkeit der Massnahmen richten.
Canton de Neuchâtel La loi fédérale du 1er juillet 1966 sur la protection de la nature et du paysage est à
modifier comme suit:
"Art. 13 Aides financières pour la conservation d'objets dignes de protection:
Les localités caractéristiques, les sites évocateurs du passé (y compris les sites archéologiques) et les monuments (y compris voies de communication historiques) d'importance nationale et régionale ont droit aux subventions dans le cadre de la protection du paysage et de la conservation des monuments historiques."
Schweizerischer Die vorgeschlagene Lösung stösst bei vielen Gemeinden und Städten auf Skepsis, Gemeindeverband weshalb gefordert wird, dass die Hilfe des Bundes wie bisher ausgerichtet werden
soll. Insbesondere die Städte würden den Ausstieg des Bundes aus der Mitfinanzierung der lokalen Denkmalpflege bedauern.
Schweizerischer Die Hilfe des Bundes solle wie bisher umfassend geleistet werden. Damit ist aber Städteverband keine Aufstockung der Bundesmittel verbunden. Die Stadt als Gesamtheit besteht
aus Spitzenobjekten, aber auch aus Objekten von regionaler und lokaler Bedeutung. Gerade diese sind im Gegensatz zu den Spitzenobjekten viel schwieriger zu finanzieren. Deshalb ist eine Anschubfinanzierung und das Fachwissen des Bundes wichtig. Ansonsten besteht die Gefahr, dass zwischen nationalen Monumenten und dem Gesamtbild unliebsame Diskrepanzen entstehen.
Christlichdemokrati- Die CVP ist gegen eine Entflechtung im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege. sche Volkspartei Wichtige landschaftsprägende Kulturdenkmäler und kleinere Objekte würden da-
durch gefährdet. Der Rückzug des Bundes würde den Ausbau kantonaler Fachstellen notwendig machen, wodurch Mehrkosten entstehen würden. Zudem könnten Kantone mit wenigen Objekten von nationaler Bedeutung nur noch sehr eingeschränkt von der Bundeshilfe auf dem Gebiet der Denkmalpflege profitieren, was einer Ungleichbehandlung der Kantone gleichkommen würde.
Sozialdemokratische Es wird erwartet, dass von den Kantonen und Gemeinden die Bundesbeiträge voll-Partei der Schweiz umfänglich kompensiert werden und zu den Denkmälern verantwortlich Sorge getra-
gen wird.
Mit der Botschaft sollten noch folgende Fragen beantwortet werden:
Ist nicht zu erwarten, dass aufgrund der Neuregelung ein Rennen um die Anerkennung als Denkmal von nationaler Bedeutung einsetzen wird? Wie begründet der Bundesrat die Ungerechtigkeit, die sich dadurch ergibt, dass Kantone mit Denkmälern von nationaler Bedeutung Beiträge an diese Objekte erhalten, Kantone mit ebenfalls kostspieligen Denkmälern, die aber den Rang "national" nicht schaffen, dagegen die Last alleine tragen müssen?
Christlich-soziale Die Übertragung der alleinigen Verantwortung für Objekte von nicht nationaler Be-Partei Schweiz deutung an die Kantone und Gemeinden wird abgelehnt.
economiesuisse Le nouveau règlement est salué. Cependant, il est essentiel que la liste des objets
d’importance nationale soit définie de manière restrictive et n’entraîne aucune surcharge sur le plan fédéral.
Schweizer Heimat- Die Änderung von Art. 13 NHG entspricht der bereits früher postulierten "Teilentflechschutz tung" im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege und wird nach wie vor vom SHS
mit Nachdruck abgelehnt. Der Systemwechsel vermag weder in der Ausgestaltung der Grundsätze und Details noch in der Beurteilung von Umsetzung und Vollzug zu überzeugen. Das System der Verbundaufgabe ist demnach beizubehalten, wie dies sinnvollerweise im Bereich Natur- und Landschaftsschutz vorgesehen ist. Da die vorgeschlagene Änderung des NHG gemäss Bericht offensichtlich kostenneutral ist, kann auch aus finanzpolitischen Überlegungen darauf verzichtet werden.
Der SHS ist zutiefst davon überzeugt, dass der Vorschlag gemäss Schlussbericht in die falsche Richtung zielt.
Verband schweizeri- L'art. 13 de la LPN est à modifier comme suit: Les localités caractéristiques, les sites scherKantons- évocateurs du passé (y compris les sites archéologiques) et les monuments (y