Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/86: Volkszählung 2010 · 69 Seiten

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Da eine klare und detaillierte Kostenschätzung für das Projekt fehlt, sehen LU, SG und VD wenig Sinn darin, sich zur Frage der Kosten zu äussern. Die gleiche Feststellung gilt für die Zusatzerhebungen. Angesichts der Nachteile dieses Systems (Informationsverlust, grundlegende Ungleichbehandlung, mangelnde Einheitlichkeit, usw.) bezweifeln die Kantone BS, FR, GE, SG, VD, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis wirklich günstiger ist als beim alten System.

Im Zusammenhang mit der Registerharmonisierung weisen NE, NW, OW, SH, UR, VD und ZH darauf hin, dass diese in erster Linie für die Bundesstatistik von Nutzen ist, weshalb es für die Kantone bzw. Gemeinden ausser Frage steht, diese mitzufinanzieren. Die Kantone sind für die Erstellung einer jährlichen Bevölkerungsstatistik nicht auf die Harmonisierung angewiesen.

Zahlreiche Kantone sind der Ansicht, dass es angesichts der bereits getätigten Investitionen im Bereich der Registerharmonisierung, der potenziellen Verbesserungen bei den Erhebungsmethoden und der Verbreitung des Internets möglich sein sollte, die Kosten einer Volkszählung auf Basis der Variante 3 wesentlich zu senken (AG, BE, BL, BS, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SZ, TG, TI, UR, VD, ZH). Sie erachten es als unkorrekt, diese Variante als zu teuer zu bezeichnen, wenn gar keine fundierte Kostenschätzung vorgenommen wurde. LU hält fest, dass die Variante 3 zwar in jedem Fall mehr kostet als die vom BR gewählte Variante, der absehbare Nutzen diesen Mehraufwand aber bei weitem rechtfertigt.

I2 Politische Parteien

Die CVP bedauert, dass die Kosten des mit der vorgeschlagenen Methode verbundenen Informationsverlusts (im Vergleich zur Datenerhebung im Rahmen einer Volkszählung) nirgendwo angegeben werden.

Die LPS bezweifelt, dass die vorgeschlagene Lösung echte Einsparungen ermöglicht. Die Durchführung von Zusatzstichproben, um die Unzulänglichkeiten einer Verwaltungsregisterzählung zu mildern, könnte sich ihrer Meinung nach letztlich als kostspieliger erweisen als erwartet.

Für die SP dürfen nicht die Kosten der Massstab sein, sondern die Sicherung der Datenqualität.

I3 Städte, Gemeinden, kantonale Verbände

Die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP) begrüsst den Sparwillen des Bundes, hält das vorgeschlagene System aber für noch nicht praktikabel. Die VLP und der Schweizerische Städteverband (SSV) streichen hervor, dass die Kosten der Registerharmonisierung nicht der Volkszählung zugerechnet werden dürfen, weil die Harmonisierung in erster Linie dem Bund nützt.

Der SSV vertritt die Ansicht, dass es dank der Nutzung des landesweiten Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) sowie des Internets möglich sein