Entwurf
Vernehmlassung 2004/86: Volkszählung 2010 · 41 Seiten
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anonymisierten Daten (z.B. für Volkszählungen). Da der Bund Hauptnutzniesser der Einführung der Identifikatoren zu Personen, Haushalten und Wohnungen ist, soll er auch die Kosten tragen (BS).
ZG ist hauptsächlich deshalb dagegen, weil die Zeitspanne zwischen der Datenerhebung der Volkszählung 2000 und deren Aufnahme in die Register zu lang und die Daten somit nicht mehr relevant seien.
GR ist der Ansicht, dass der konkrete Nutzen dieser Identifikatoren nicht bewiesen ist und hält das Kosten-Nutzen-Verhältnis für ungünstig. SG kommt zum Schluss, dass der konkrete Nutzen dieser Daten für die Kantone und Gemeinden nicht eindeutig bewiesen ist und die Betroffenen eine Erfassung aus Gründen der Empfindlichkeit ablehnen könnten, weshalb darauf zu verzichten sei.
Politische Parteien
Für die CSP rechtfertigt die bessere Datenqualität die Einführung der Identifikatoren. Die CVP kommt zu demselben Schluss, falls der Arbeitsaufwand durch ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufgewogen wird. Hingegen ist die FDP der Ansicht, dass auf diese Identifikatoren verzichtet werden soll, da sie für die Immobilienverwaltungen und -eigentümer mit zu viel Aufwand verbunden seien.
Gruppe der weiteren Organisationen und Verbände
EKFF, KORSTAT und SIK unterstützen die Einführung dieser ihres Erachtens unerlässlichen Identifikatoren. Für die EKFF verbessert ein Minimalstandard zur Identifikation von Haushalt und Wohnung sowie eine dauerhafte Verbindung zwischen Einwohner-, Wohnungs- und Gebäuderegister die Qualität und Aktualität der Informationen zu den Haushalten und Familien.
Das BFS sollte in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein rationelles Verfahren zur Verwaltung der Haushalts- und Wohnungsmerkmale entwickeln, das den Gemeinden zur Verfügung gestellt würde. Diese Merkmale sollten nicht auf eine ausschliesslich statistische und daher kostenintensive Nutzung beschränkt werden (SIK).
eCH schlägt vor, dass vor der Einführung dieser Identifikatoren das Kosten-Nutzen-Verhältnis evaluiert wird. Die DSB sind gegen eine Verwendung dieser Identifikatoren für administrative Zwecke. Sie halten lediglich eine Verknüpfung anonymisierter Daten für denkbar und lehnen jegliche gemeinsame Verwendung der Originalregister ab.
Gemeinde- und Einwohnerkontrollverbände
SVEK und SKSG unterstützen die Einführung dieser Identifikatoren. Die Nutzung der Identifikatoren für administrative Zwecke dränge sich auf, und es sei eine Aufteilung der Kosten vorzusehen (SKSG). Wenn die Hauseigentümer und Immobilienverwaltungen nicht verpflichtet sind, Mutationen der Einwohnerkontrolle zu melden, bestehe das Risiko, dass die Umzüge innerhalb eines Gebäudes weiterhin unvollständig registriert werden. Dieses Problem ist in städtischen Gebieten häufig.
Für den SSV sind diese Identifikatoren nur für die Bundes- oder Kantonsstatistik von Interesse, weshalb er das Fehlen eines Verteilschlüssels für die Kosten bedauert, umso mehr, als die Registrierung von EWID und EGID im Gebäude- und Wohnungsregister noch nicht vollständig sei. Mit einer Verknüpfung zwischen INFOSTAR und EPID könnte darauf verzichtet werden. Die veranschlagten einmaligen Investitionen und Kosten für 10 Jahre scheinen nicht realistisch.