Entwurf
Vernehmlassung 2004/86: Volkszählung 2010 · 41 Seiten
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Kosten
AG und BE verlangen, dass die geplante Nutzung von INFOSTAR vollumfänglich zu Lasten des Bundes gehe, da sie diese Datenbank der Bundesebene zuordnen. Die Kosten für Anpassungen im elektronischen Beurkundungssystem aufgrund neuer Bundeserlasse muss deshalb der Bund selbst tragen. (BE).
Schreibweise ausländischer Namen
VS stellt fest, dass die Schreibweise ausländischer Namen häufig Probleme verursacht. Im Zentralen Ausländerregister (ZAR) sollte der Name so geschrieben werden wie im Pass der Betroffenen. Der Name soll nicht von Daten übernommen werden, die aus der Anwendung der Schweizer Gesetze in den schweizerischen Zivilstandsregistern resultieren. Der Kantonsrat möchte unbedingt, dass der Bund die Gelegenheit wahrnimmt, diese wichtige Frage im Rahmen der Harmonisierung der Personenregister neu zu prüfen.