Entwurf
Vernehmlassung 2004/86: Volkszählung 2010 · 41 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 29Fedlex · Vorlage
Der Umfang dieser Kostenbeteiligung wird nicht beziffert. Sie muss für BS konsequent, für FR, LU und ZH substanziell sein. UR schlägt sogar vor, dass der Bund die Investitionskosten der Harmonisierung, welche die elektronische Meldung der Mutationen sowie die Führung des Wohnungs- und Personenidentifikators mit sich bringen, vollumfänglich übernimmt.
Allgemein sind die Kantone der Ansicht, dass vor allem der Bund von der Harmonisierung profitiere. Hingegen delegiere der Bund die Umsetzung an die Kantone, was eine Verteilung der Kosten zu deren Nachteil zur Folge hätte (VD), zudem sei dafür keine Entschädigung vorgesehen (GE, LU). Im Weiteren dürften die veranschlagten Beträge zu tief liegen.
BS, GR und UR sind der Ansicht, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Identifikatoren (EWID, EPID) vom Bund zu tragen seien. SG hält die finanzielle Belastung im Zusammenhang mit der Gebäude- und Wohnungserhebung für inakzeptabel, und TI ist nicht bereit, die Kosten für einen EPID oder einen statistischen Identifikator zu übernehmen, der ausschliesslich dem Bund dient.
Nach Meinung von BE müssen die durch die vermehrte Nutzung von INFOSTAR (das als Bundesdatenbank beschrieben wird) im Zusammenhang mit den Einwohnerregistern entstehenden Kosten vom Bund getragen werden. SO erinnert daran, dass die Einführung von Artikel 6 Kosten für die Kantone verursachen wird, äussert aber keine Forderungen bezüglich Kostenbeteiligung. AI, AR, NE, SZ und TG haben zu diesem Punkt keine speziellen Bemerkungen angebracht.
Politische Parteien
Die SVP hält die Kostenschätzung für zu tief und das Projekt für unnötig. Die übrigen politischen Parteien (CSP, CVP, FDP) haben zu diesem Punkt nicht Stellung genommen.
Gruppe der weiteren Organisationen und Verbände
KORSTAT hält eine substanzielle Beteiligung des Bundes an den Einführungskosten für die erfolgreiche Umsetzung der Harmonisierung im Hinblick auf die Volkszählung 2010 für notwendig. eCH verlangt eine Kosten-Nutzen-Analyse vor der Einführung des EWID in den Einwohnerregistern.
Die KZIV hält es für wichtig, dass die Zivilstandsbehörden und die kantonalen Aufsichtsbehörden durch Abrufverfahren Zugang zu den Daten der Einwohnerregister zur Überprüfung von Name, Vorname, Heimatort und Staatsangehörigkeit haben. Deshalb scheint es der KZIV richtig, dass INFOSTAR in den Bereich des BJ fällt, und logisch, dass deshalb die allgemeinen Kosten der neuen Applikation vom Bund getragen werden.
Gemeinde- und Einwohnerkontrollverbände
Die Gemeindeverbände erachten eine konsequente finanzielle Unterstützung durch den Bund als notwendig. Tatsächlich profitierten vor allem der Bund von einer Harmonisierung, sowie, in einem geringeren Umfang, die Kantone und die kantonale Statistik (GV, SGV und SSV). Die Verwaltung des EWID, die heute noch nicht zuverlässig funktioniere, verursache für die Gemeinden nur Mehrkosten und sei ohne eine Möglichkeit zur Nutzung für administrative Zwecke nicht interessant. Diese neuen Kosten seien mit einem kostenlosen Zugriff auf spezifische Daten zu kompensieren (SSV). Die veranschlagten Kosten für zehn Jahre und die einmaligen Kosten scheinen nicht realistisch (SSV). Ein Projekt im Umfang von 30 Millionen können die Gemeinden nicht tragen (GV).
Arbeitgeberverbände