Entwurf
Vernehmlassung 2004/86: Volkszählung 2010 · 41 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 30Fedlex · Vorlage
ES hält fest, dass die Investitionskosten für die Gemeinden hoch sein werden, dass langfristig jedoch Einsparungen möglich seien. Gemäss Einschätzung des SGV ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis unklar und eher ungünstig, da die Ausgaben nicht durch entsprechende Einsparungen aufgewogen würden. Dies wäre nur der Fall, wenn auch Akteure der Privatwirtschaft von der Harmonisierung profitieren könnten.
Kirchen und Religionsgemeinschaften
Der VFG bewertet das Kosten-Nutzen-Verhältnis als günstig.
Spontane Stellungnahmen
AVDCH und Lausanne möchten, dass im Gesetzesentwurf der Grundsatz der kostenlosen Information aufgenommen wird. Die Städte Baden und Solothurn finden, dass die Führung des EWID eine beträchtliche Arbeit mit sich bringe, aber ein ungenügendes Ergebnis.
Winterthur bemerkt, dass von diesem Projekt vor allem Bund und Kantone profitieren, welche die Lasten auf die Gemeinden abwälzen, ist jedoch der Meinung, dass die Frage der Kostenaufteilung kein Hindernis darstellen sollte.
5. Beziehungen zwischen INFOSTAR und Registern der Einwohnerkontrolle
Zugriff auf die Einwohnerregister
AG, BE, KZIV und VZIV befürworten einen Zugriff auf die Einwohnerregister durch Abrufverfahren im Zusammenhang mit Veränderungen des Zivilstands zur Überprüfung der dabei wichtigen Angaben zum Wohn- oder Aufenthaltsort einer Person. Sämtliche Mutationen betreffend Zivilstand einer Person müssen bereits heute auf der Grundlage des Bundesrechts an die Einwohnerkontrolle des Wohn- oder Aufenthaltsorts gemeldet werden (KZIV). Diese Mitteilungen zum Zivilstand zu Handen der Einwohnerkontrolle sind standardisiert und in der Zivilstandsverordnung vorgesehen. Dies sei ein wertvoller Beitrag zur Harmonisierung (BE, VS), da die Personendaten zum Zivilstand die Grundlage einer korrekten Erfassung der Daten zu einer Person bilden (Nachweisfunktion). Ein gegenseitiger Austausch der Daten wäre wünschenswert (BE) und würde substanzielle Synergien ermöglichen. Deshalb sei zu prüfen, inwieweit diese Aspekte im Harmonisierungsgesetz berücksichtigt werden können, oder ob dies in den Bereich eines anderen Gesetzes oder der kantonalen Gesetzgebung fällt.
Der in Artikel 9 des Gesetzesentwurfs vorgesehene elektronische Datenaustausch eigne sich als Ersatz für das kostspielige, veraltete und fehleranfällige System der Heimatscheine (BS). Die Datenqualität käme dem INFOSTAR-System sehr zugute (KZIV) und würde eine rationellere Verwaltung der Datenflüsse zwischen Einwohnerregistern und INFOSTAR-System ermöglichen (BS).
Zugriff auf das System INFOSTAR
AVDCH und Lausanne gehen davon aus, dass die tägliche Arbeit der Einwohnerkontrollen wesentlich vereinfacht würde, wenn diese unter noch festzulegenden Voraussetzungen Zugriff auf das INFOSTAR-System hätten. Dies würde für den Service Public eine spürbare Verbesserung bedeuten, da sich zum Beispiel vermeiden liesse, dass die registrierten Personen Dokumente erstellen lassen müssen, welche ausschliesslich dazu dienen, den Einwohnerkontrollen die zu ihrer Registrierung erforderlichen Daten zu liefern, während eben diese Daten – aktualisiert – per Mausklick zur Verfügung stehen würden (AVDCH). SG befürwortet den Zugriff der Einwohnerkontrollen auf INFOSTAR mittels Abrufverfahren.