Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/112: Entwurf zur Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) · 60 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 53Fedlex · Ergebnisbericht
Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung
Audition ordonnance sur l'assurance-maladie
Approuve. FRC Ablehnend: keine gesetzliche Grundlage. Diese Massnahme führt zu einer Benach- CSS teiligung jener Versicherten, die aufgrund ihrer Wahl des Modells (HMO, Hausarzt)
am stärksten zur Dämpfung des Kostenanstiegs in der OKP beitragen.
Es ist nicht notwendig die Reihenfolge der Ermässigungen in der KVV zu regeln.
Falls doch eine Reihenfolge beibehalten sollten werde, so schlägt die CSS folgende
vor: Unfalldeckung, Managed Care; Franchisen.
Die CSS wird sich mit allen rechtlichen und politischen Mitteln gegen diese Aende-
rung zur Wehr setzen.
Ablehnend: Die vorgesehene Regelung hat einerseits keine rechtliche Grundlage im Helsana Gesetz. Andererseits braucht es sie nicht. Art. 90 b ist ersatzlos zu streichen.
Ablehnend: Es besteht keine gesetzliche Grundlage für diese Massnahme und sie Swica widerspricht dem wettbewerblichen KVG-System. Die Weiterentwicklung der Ma-
naged Care-Modelle wird behindert statt gefördert. Falls der BR nicht auf diese
Massnahme verzichtet, hat die Swica folgender Vorschlag: " Für Prämienermässi-
gungen im Zusammenhang mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (Art.
101) gelten diese Vorschriften bezüglich der Prämienermässigungen nicht".
Die neue Regelung ist nicht durchdacht. Zum Beispiel ist unklar, ob sich die 50%- Wincare und die 80%-Klauseln in Art. 95 Abs. 2 und 2bis nur auf den Rabatt bei wählbaren
Franchisen oder auf das Total aller Rabatte beziehen. Benachteiligung der HMO-
Modelle unerwünscht, weil die Förderung dieser Modelle wäre eine kostendämpfen-
de Massnahme.
Die Bestimmung wird von den einzelnen Versicherer unterschiedlich beurteilt. santé-
suisse Ablehnend. SAG
Art. 95 Abs. 2 Prämien Art. 95, al. 2 Primes
Si rende attuale l'auspicio di una modifica di legge nel senso di prevedere l'unicità di TI premio, comprensivo del rischio di infortunio in via sussidiaria, così come del resto
prevedeva il disegno originario della LAMal.
Zustimmend. ZH Die Bestimmung wird von den einzelnen Versicherer unterschiedlich beurteilt. santé-
suisse