Vorlage_GLPV

Vernehmlassung 2005/117: Teilrevision von vier Verordnungen des Chemikalienrechts (Chemikalienverordnung, Biozidprodukteverordnung, Verordnung über die Gute Laborpraxis und Chemikaliengebührenverordnung) · 2 Seiten

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Verordnung über die Gute Laborpraxis (GLPV)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 18. Mai 2005 über die Gute Laborpraxis1 wird wie folgt geändert:

Art. 4 Abs. 1 zweiter Satz

1 …Ihre Anwendung richtet sich nach den Konsensdokumenten über die GLP2 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Art. 13 Abs. 2 zweiter Satz

2 Von Staaten, die nicht Mitglied der OECD sind, kann die Anmeldestelle andere Unterlagen verlangen, soweit sie dies für die Beurteilung der Einhaltung der GLP-Grundsätze als erforderlich erachtet.

... 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates:

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

SR ..........

1 SR 813.112.1

2 OECD, SERIES ON PRINCIPLES OF GOOD LABORATORY PRACTICE AND COMPLIANCE MONITORING [...Datum]. Diese Dokumente können gegen Rechnung bestellt oder bei der Anmeldestelle Chemikalien, 3003 Bern, gratis eingesehen werden; sie sind auch im internet unter www.cheminfo.ch abrufbar. 2006–......