Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/38: Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) · 5 Seiten

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4 Beurteilung im einzelnen

Art. 22 Strafverfolgung

Die zur Hauptsache von der Übertragung betroffenen Kantone sind der Meinung oder gehen zumindest davon aus, dass sie durch die Übertragung der Zuständigkeit Busseneinnahmen verlieren werden. Die fehlenden Busseneinnahmen würden aber durch die Verringerung des administrativen Aufwands mehr als kompensiert.

Art. 23 Abs. 3 Rechtsmittel

Die Einführung eines Einspracheverfahrens bei der Veranlagung der Abgabe wird von allen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer (TCS, ASTAG, Cargo Forum Schweiz, AGVS, FRS) weisen darauf hin, dass die Veranlagung klar und deutlich als verwaltungsrechtliche Verfügung erkennbar sein soll und keinen strafrechtlichen Eindruck erwecken darf.

Es sprachen sich auch einige Vernehmlassungsteilnehmer (Parti libéral suisse, FRS, ASTAG, TCS, AGVS, FER, Cargo Forum Schweiz) für eine gezielte Information der Direktbeteiligten bezüglich der Neuerungen durch die EZV und die ASTAG aus.

Es wurde auch verlangt (Migros), dass die formellen Anforderungen für eine Einsprache möglichst gering gehalten werden müssten.

5 Weitere Anliegen

Die Kantone Solothurn und Appenzell Ausserrhoden verweisen auf die Motionen 04.3715 und 04.3721 (Motion Giezendanner Ulrich, Motion Schmid-Sutter Carlo; Änderung der SVAV - Erhebung der LSVA mit Einbezug der Stammnummer) und darauf, dass die Probleme der Umimmatrikulation mit der Gesetzesänderung nicht gelöst würden.

Die Parti libéral suisse erachtet die Busse für Bagatelldelikte als zu hoch und das Centre Patronal fordert die Straffreiheit für solche Bagatelldelikte.

Im Zusammenhang mit der Feinstaubbelastung bittet der Kanton Zug den Bundesrat, die LSVA-Abgabe so zu differenzieren, dass für Lastwagen ohne Partikelfilter höhere Abgaben entrichtet werden müssen.

Kanton Zürich bittet den Bundesrat, die Auswirkungen auf die Berg- und Randregionen zu ermitteln, die Angemessenheit deren Vorabanteils zu beurteilen und allenfalls Art. 19. Abs. 4 SVAG entsprechend anzupassen.

Die SP fordert, dass die Verfügungen jeweils so abgefasst sind, dass sie der sprachlichen Vielfalt der betroffenen FahrerInnen angemessen Rechnung tragen.

Die Fela erhofft sich ein transparentes Erfassungsgerät. Sie hält zudem weitergehenden Aufzeichnungen zur Ermittlung von Widerhandlungen für nicht notwendig.

Swiss retail federation legt Wert darauf, dass es zu keiner Kostenabwälzung auf die Transporteure kommt.

Anhang 1 Liste der Vernehmlassungsteilnehmer

Anhang 2 Liste der Stellungnahmen