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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Allgemeiner Teil
aussereuopäischem Ursprung die Schweizer Produktion stärker konkurrenzieren.
o Auf der anderen Seite kann davon ausgegangen werden, dass die Aufhebung der Grenzkontrollen für alle Waren und die Harmonisierung aller Produktevorschriften zu einer Kostensenkung bei den landwirtschaftlichen Vorleistungen führt. Hinzu kommt, dass sich die Kraftfutterkosten mit dem Wegfall der Grenzabgaben bis gegen 50% verringern würden. Damit könnten die Verluste auf der Erlösseite teilweise aufgefangen und insbesondere die tierische Produktion konkurrenzfähiger gemacht werden. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass das Kostenhandicap bei den Vorleistungen vollständig verschwindet. Insbesondere werden die Löhne kurz- und mittelfristig kaum auf das EU-Niveau fallen.
o Die Produktionsmittel und -faktoren dürften unter dem wirtschaftlichen Druck effizienter eingesetzt werden. Bezüglich der Strukturkosten ist damit zu rechnen, dass weniger Angestellte beschäftigt, die Maschinen besser ausgelastet und billigere Baulösungen realisiert würden.
o Zudem erfordert ein EU-Beitritt die Übernahme der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU mit einer Angleichung des Stützungsniveaus einschliesslich der Direktzahlungen. Deshalb wären die Einkommensverluste im Vergleich zu einem Freihandelsabkommen noch bedeutender. Der Einkommensrückgang könnte durch die volle Ausnützung der weiterhin zulässigen autonomen Massnahmen und mit degressiven, auf eine möglichst lange Übergangsperiode verteilten Anpassungshilfen reduziert werden. Trotzdem wäre ein EU-Beitritt für die Schweizer Landwirtschaft nur sehr langfristig verkraftbar.
Für alle Wege einschliesslich des Alleingangs gilt, dass die Höhe der Wohlfahrtsgewinne vom Ausmass der Weitergabe der tieferen Produzentenpreise an die Konsumentinnen und Konsumenten abhängig wäre. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Anteil der Landwirtschaft an einem Franken, den die Konsumenten für Nahrungsmittel ausgeben, heute bei rund 20 Prozent liegt. Selbst bei einer vollständigen Marktöffnung, bei der die Preise für importierte und einheimische Landwirtschaftsprodukte auf EU-Niveau fallen und diese Reduktion voll an die Konsumenten weitergegeben werden, würden die Konsumentenpreise um nur etwa 10 Prozent sinken. Um substanziellere Effekte erzielen zu können, wären auch beträchtliche Anstrengungen der Verarbeitung und des Handels nötig (vgl Ziff. 7.1.3). Während in Österreich die Produzentenpreise nach der vollständigen Marktöffnung im Zuge des Beitritts im Jahr 1995 gegenüber dem Vorjahr um über 20 Prozent fielen, sank der Konsumentenpreisindex im Bereich „Ernährung und Getränke“ um 0,7 Indexpunkte, um in den Jahren danach wieder kontinuierlich anzusteigen.