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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG) Abbildung 35 Finanzhilfe für regionale Produkte und Spezialitäten

Starthilfe Finanzhilfe Aufbau, Entwicklung und Betrieb

Individuelle Basis Businessplan

Lösung

Finanzhilfe1/

Ev.Teilnahme3

nationales Projekt

Überregionales Projekt (Netzwerk)

,GHH

Vorabklärung Regionales Projekt

Regionales Projekt Fortführung

Konsolidierung

Nach Art. 136 LwG 4 Jahre 4 Jahre Keine Bundeshilfe

1 Jahr Aufbau1/ Konsolidierung 20%

50%3

Fr. 20‘000.-

Unternehmen

Abbruch

Keine Bundeshilfe

Æ Anpassung Art. 12 LwG, Absatzförderung

Æ Anpassung Absatzförderungsverordnung auf 1. August 2006

2.1.1.3 Kennzeichnungen / Qualitätszeichen

2.1.1.3.1 Ausgangslage

Biologischer Landbau

Die Kennzeichnung von Bio-Produkten im Rahmen von Artikel 14 LwG und Bio-Verordnung70 ist sowohl rechtlich als auch im Vollzug weitgehend konsolidiert. Der überzeugende Erfolg der Bio-Produkte auf dem Schweizer Markt zeigt auch, dass die Konsumentenschaft mit diesen Produkten vertraut und bereit ist, einen entsprechenden Preis zu bezahlen. Damit sind – im Zusammenspiel mit privatwirtschaftlichen Anstrengungen – die Ziele des Gesetzgebers erreicht worden.

Das im Landwirtschaftsgesetz verankerte Prinzip der Gesamtbetrieblichkeit hält den Grundgedanken des Bio-Landbaus fest, wonach die betrieblichen Kreisläufe mög-

70 SR 910.18