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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz

die Entwicklung einer multifunktionalen, wettbewerbsfähigen europäischen Landwirtschaft (Agenda 2000). Einen weiteren grundlegenden Reformschritt haben die Agrarminister im Juni 2003 in Luxemburg verabschiedet. Diese Beschlüsse werden zwischen 2005 und 2013 umgesetzt und orientieren sich weiterhin an den Zielen der Agenda 2000. Kernelemente darin sind der Ersatz produktionsabhängiger Transferzahlungen durch eine Betriebsprämie, welche ihrerseits von der Einhaltung vorgegebener Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz usw. abhängig ist (sog. Cross-compliance). Ferner wird die erwähnte Prämie für Grossbetriebe reduziert, um zusätzliche Mittel für die ländliche Entwicklung zu äufnen (sog. Modulation). Diese Instrumente werden durch Massnahmen zur Förderung des ländlichen Raumes und zur Einhaltung der jeweiligen Agrarhaushalte ergänzt. Für die europäische Milchwirtschaft bedeutungsvoll ist zudem die Senkung des Interventionspreises für Butter (25% zwischen 2004 und 2007) und für Magermilchpulver (15% bis 2006), sowie die schrittweise Kürzung der Interventionsmenge bei Butter (von 70 000 t auf noch 30 000 t im 2007). Auch wird es keinen europäischen Richtpreis mehr geben für Milch. Eine finanzielle Kompensation je Tonne Milchquote von 11,81 Euro im 2004 bis 35,5 Euro ab 2006 soll dem europäischen Milchbauern die Einkommensperspektive verbessern. Diese Ausgleichszahlungen stehen auch im Zusammenhang mit der Verlängerung der Milchquotenregelung bis 2014/15 und den ab 2006 vorgesehenen jährlichen Mengenerhöhungen, die den Milchpreis tendenziell nach unten drücken werden.

Abkommen mit der EU

Für die Schweizer Milchwirtschaft sind die als Bilaterale I und II bekannten Abkommen mit der EU von grosser Bedeutung. Im Rahmen des Agrarabkommens mit der EU (Bilaterale I) nimmt das Käseabkommen eine dominierende Stellung ein. Mit der kontinuierlichen gegenseitigen Öffnung der Käsemärkte bis hin zur vollständigen Liberalisierung im Sommer 2007 wird für das mit Abstand wichtigste landwirtschaftliche Exportprodukt die europäische Konkurrenzfähigkeit zur grossen Herausforderung. Sie bringt aber der schweizerischen Milchwirtschaft gleichzeitig auch den freien Zugang auf einen kaufkräftigen und hinsichtlich Konsumgewohnheiten ähnlich gelagerten europäischen Käsemarkt. Könnte der schweizerische Anteil am Käsekonsum der EU mittel- bis längerfristig um einen Prozentpunkt gesteigert werden (von 0,5 auf 1,5%), so würde dies eine Erhöhung der inländischen Milchproduktion um rund einen Viertel ermöglichen.

Wichtig ist ebenfalls die Revision des Protokolls Nr. 2 des Freihandelsabkommens mit der EU (Bilaterale II). Es verbessert den Zugang landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse auf den europäischen Markt. Sie enthalten meistens auch Grundstoffe auf Milchbasis (z.B. Schokolade). Allerdings muss, wie bereits erwähnt, mit dem Wegfall dieser Exportstützung im Rahmen der WTO-Verhandlungen gerechnet werden.

Schliesslich ist die Osterweiterung der EU mit 10 neuen Mitgliedsländern zu erwähnen. Aus heutiger Sicht wirkt sich diese Erweiterung allerdings kaum auf den Schweizer Milchmarkt aus. Einige der zur EU gestossenen Ost- und mitteleuropäischen Staaten weisen zwar ein grosses landwirtschaftliches Potential auf, doch sind noch vorhandene Strukturdefizite nicht in wenigen Jahren aufzuholen. Eher sollten unter der um rund 75 Millionen gewachsenen EU-Bevölkerung zusätzliche Kunden für die schweizerische Käsewirtschaft gewonnen werden können.