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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)
Investitionsentscheide ausgelöst und gleichwertige oder bessere Alternativen zur Milchproduktion im Berggebiet verdrängt.
Höhere Direktzahlungen für das Berggebiet
Wichtig ist, dass mit den agrarpolitischen Massnahmen die Flächennutzung durch Raufutterverzehrer und die Pflege der Kulturlandschaft im Berggebiet auch nach Aufhebung der Milchkontingentierung gewährleistet werden können. Massgebendes Mittel dazu sind die Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP-Beiträge) und die Sömmerungsbeiträge.
Die TEP-Beiträge als spezifisches Stützungsinstrument für Viehhalter im Berggebiet sind besonders geeignet, den Abbau von Marktstützungsmassnahmen im viehwirtschaftlichen Bereich auszugleichen. Diese Beiträge erlauben es, der Hügel- und Berglandwirtschaft die notwendigen Mittel gezielt und direkt zukommen zu lassen. Daher sollen im Rahmen der Marktstützungsumlagerung neben der Einführung eines einheitlichen RGVE-Beitrags auch die TEP-Beiträge nach oben angepasst werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung um rund 70 auf insgesamt 360 Millionen Franken pro Jahr. Damit wird den mit dem Wegfall der Milchkontingentierung und der Zusatzkontingente verbundenen negativen Auswirkungen und der Einkommensdisparität gegenüber dem Talgebiet Rechnung getragen.
Vom Abbau der Marktstützung im Milchbereich ist auch die Alpwirtschaft betroffen. Im Rahmen der Umlagerung von Mitteln aus der Milchmarktstützung in die Direktzahlungen sollen daher die Sömmerungsbeiträge erhöht werden. Vorgesehen sind zusätzlich 10 Millionen Franken pro Jahr, so dass ab 2009 jährlich insgesamt rund 100 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Damit sollen der Zielsetzung entsprechend Schutz und Pflege der Kulturlandschaft im Sömmerungsgebiet weiterhin gewährleistet werden.
Weitere flankierende Massnahmen für das Berggebiet
Nebst dem wichtigsten Instrument, den Direktzahlungen, bestehen weitere Massnahmen, die besonders auf die Produzenten im Berggebiet ausgerichtet sind. Hingewiesen sei etwa auf die bestehenden Instrumente für den Herkunftsschutz (GUB/GGA) und die Absatzförderung, welche gerade für typische wertschöpfungsstarke Bergprodukte wichtig ist, sowie auf die Möglichkeiten zur Gewährung von Investitionshilfen an die Produzenten und an die Verwerter (Käsereien).
Zusätzlich bietet der Artikel 14 im Landwirtschaftsgesetz die Grundlage, um öffentlich-rechtliche Vorschriften für die Kennzeichnung von Produkten aus dem Berggebiet zu erlassen. Es ist vorgesehen, diese Möglichkeit mit einer entsprechenden Verordnung zu konkretisieren. Ein Qualitätslabel für Bergprodukte könnte dazu beitragen, die Wertschöpfung in dieser Region zu verbessern.
2.1.2.2.5 Monitoring des Milchmarktes
Im zunehmend liberalisierten Milchmarkt nimmt sowohl die Anzahl wie die Bedeutung staatlicher Massnahmen ab. Sie bestehen im wesentlichen aus Dienstleistungen und Leitplanken, die den Marktakteuren zur Verfügung stehen. Dazu gehören speziell auch Massnahmen, welche die Markttransparenz verbessern und dadurch den Wettbewerb fördern.