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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)
auch einer Produzentenorganisation oder einem örtlichen Milchverwerter verkaufen dürfen. Dies ist insbesondere für Lieferanten von Käsereimilch von Bedeutung. Das dort bestehende enge Verhältnis zwischen Käser und Milchproduzent kann so unverändert weitergeführt werden.
Æ Anpassung Art. 36b LwG, Milchverkauf an Produzentenorganisationen wird
ermöglicht
2.1.2.2.8 Flankierende Massnahmen
Der Abbau der Marktstützung und die weitere Marktöffnung ist dank der flankierenden Massnahmen für die Milchproduzenten verkraftbar. Im vorliegenden Konzept nehmen sie eine wichtige Stellung ein. Erwähnt seien die folgenden Massnahmen:
¾ Im Vordergrund stehen die Direktzahlungen, welche mit der Umlagerung von
Mitteln für die Marktstützung in einen RGVE-Beitrag für Milchkühe noch an Bedeutung zunehmen werden.
¾ Unterstützung von Verarbeitungs- und Vermarktungsbetrieben in Randregio-
nen: Gewährung von Investitionskrediten für Bauten, Einrichtungen und Maschinen, welche Produzenten in gemeinsamer Selbsthilfe erstellen oder anschaffen, um ihre Betriebe zu rationalisieren oder um die Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung in der Region erzeugter Produkte zu erleichtern.
¾ Absatzförderung: Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Marketing-
Kommunikation für Landwirtschaftsprodukte auf regionaler, überregionaler und nationaler Ebene sowie im Ausland durch Gewährung von Finanzhilfen des Bundes.
¾ Herkunftsschutz: Förderung des Herkunftsschutzes durch den Erlass von Vor-
schriften über die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte.
¾ Förderung der Bodenmobilität: Im Rahmen der AP 2011 sollen die Bundesge-
setze über die das bäuerlich Bodenrecht und die landwirtschaftliche Pacht gelockert werden (vgl. Ziff. 3).
¾ Förderung der baulichen Strukturanpassung: Um ausstiegswilligen Landwirten
den Start in eine neue Zukunft zu erleichtern, müssen bestehende Gebäude in der Landwirtschaft flexibel genutzt werden können. Der Bundesrat hat die Revision des Raumplanungsgesetzes in seine Legislaturziele aufgenommen und wird noch im 2005 eine Botschaft dazu verabschieden.
¾ Sozialmassnahmen: Für die Umschulung in nichtlandwirtschaftliche Berufe
kann der Bund Beiträge gewähren. Ebenso können zur Behebung einer unverschuldeten finanziellen Bedrängnis oder um bestehende, verzinsliche Schulden abzulösen, zinslose rückzahlungspflichtige Betriebshilfedarlehen gewährt werden. Zur Erleichterung der Betriebsaufgabe sollen Investitionskredite und rückerstattungspflichtige Beiträge in Betriebshilfedarlehen umgewandelt werden können.
Die flankierenden Massnahmen werden in den entsprechend bezeichneten Kapiteln dieses Berichtes detaillierter dargestellt.