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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
spezieller ausländischer Rassen, Sportpferde, Zirkuspferde) die Pferde schweizerischer Provenienz nicht. Die Schutzwirkung der Einfuhrregelung ist somit sehr bescheiden.
Marktentlastungsmassnahmen Fleisch
Der Bund kann Beiträge zur Finanzierung von zeitlich befristeten Marktentlastungsmassnahmen bei saisonalen oder anderen vorübergehenden Überschüssen ausrichten. Mit gezielten Verbilligungs- und Einlagerungsaktionen, insbesondere auf dem Rind- und Kalbfleischmarkt, kann ein kurzfristiger Preisrückgang gedämpft werden. Der finanzielle Aufwand betrug je nach Marktlage zwischen 4 bis 8 Millionen Franken pro Jahr. Damit konnten pro Jahr 1 000 bis 1 500 Tonnen Rind- und Kalbfleisch temporär eingelagert oder gezielt verbilligt werden. Diese Menge ist weniger als ein Prozent der Jahresproduktion. Die Organisation der Massnahmen, unter anderem die Kontrolle von Art und Menge des eingelagerten Fleisches, hat das BLW in Form einer Leistungsvereinbarung bis Ende 2007 an die Proviande übertragen.
Überwachung des Marktgeschehens und Marktabräumung
Die Proviande ist vom BLW beauftragt, die öffentlichen Märkte für Tiere der Rinder- und Schafgattung zu bezeichnen und sie in einem Jahresmarktprogramm zusammenzufassen. Märkte für Grossvieh werden in 19 Kantonen veranstaltet, für Kälber in 8 und für Schafe in 17. Als Veranstalter agieren bäuerliche Organisationen und/oder kantonale Stellen. Insgesamt können die Produzenten ihre Tiere auf jährlich rund 900 Grossvieh-, 450 Kälber- und 300 Schafmärkten zum Verkauf anbieten. Mitarbeitende der Proviande bestimmen dabei von jedem aufgeführten Tier die Handelsklasse (Fleischigkeit und Fettgewebe). Anschliessend müssen die Tiere unter den Anwesenden versteigert werden. Den Käufern von ersteigerten Tieren werden insgesamt 10 Prozent der Zollkontingentsanteile an der entsprechenden Fleischkategorie zugeteilt. Bei saisonalen oder anderen vorübergehenden Überschüssen innerhalb der Kontingentsperiode haben die Zollkontingentanteilsinhaberinnen und -inhaber an den 10 Prozent die Pflicht, unverkäufliche Tiere zu übernehmen. Die Proviande sorgt für diese Marktabräumung, indem sie die Tiere zu marktüblichen Preisen zuteilt.
Die Bindung zwischen dem Kriterium der Inlandleistung und der Verteilung von Zollkontingenten birgt Gefahren: Es können Tiere auf Märkte gebracht werden, einzig um eine möglichst grosse Inlandleistung und damit einen grösseren Importanteil auszulösen. Vor allem auf Kälbermärkten ist dies in zunehmendem Masse der Fall, weil die Tiere oft von Händlern gebracht werden. Diese holen die Schlachtkälber bei den Produzenten ab, transportieren sie auf den Markt und bringen sie anschliessend zum Schlachtbetrieb. Diese teilweise zusätzlichen Transportwege als Folge der Kälbermärkte sind einerseits aus tierschützerischer Sicht bedenklich, andererseits schmälern sie auch die Inlandleistung der Käufer auf Grossviehmärkten. Eine echte Versteigerung unter verschiedenen Käufern findet bei den Kälbern oft nicht statt. Entweder sind die Tiere bereits vorgängig, in stiller Absprache verkauft oder es ist nur ein Käufer anwesend. Die so genannten Tränkekälber, welche für die Kälbermast- und Grossviehmastbetriebe bestimmt sind, werden teilweise ebenfalls auf den öffentlichen Märkten verkauft; sie werden jedoch nicht versteigert und zählen deshalb auch nicht als Inlandleistung für die 10 Prozent der Zollkontingentsanteile. Im Gegensatz zu den Kälbermärkten entspricht der Ablauf auf Grossvieh- und